IMMOFINANZ AG: Erfolgreiche Aktienplatzierung und Emission einer nachrangigen Pflichtwandelanleihe
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09.07.2020 / 00:23 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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IMMOFINANZ AG: Erfolgreiche Aktienplatzierung und Emission einer nachrangigen Pflichtwandelanleihe
Der gesamte Bruttoemissionserlös aus der Aktienplatzierung und der Emission der nachrangigen Pflichtwandelanleihe beträgt rund EUR 356 Mio.
Aktienplatzierung
Die IMMOFINANZ AG (FN 114425 y, ISIN AT0000A21KS2) (die "Gesellschaft") hat 15.418.824 Stück Aktien, entsprechend rund 13,76 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft, im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding-Verfahren) unter Ausschluss des Bezugsrechts bei institutionellen Anlegern platziert. Der Bruttoemissionserlös aus der Aktienplatzierung beträgt insgesamt rund EUR 236 Mio.
Der Bezugspreis (Veräußerungspreis) und die Anzahl neuer Aktien aus Barkapitalerhöhung und veräußerter eigener Aktien wurden wie folgt festgelegt:
- Zur Ausgabe von 11.208.526 Stück Aktien wird das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 112.085.269,00 um EUR 11.208.526 auf EUR 123.293.795,00 entsprechend rund 10 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft aus dem genehmigten Kapital (§ 169 ff AktG) gegen Bareinlage erhöht.
- Von eigenen Aktien der Gesellschaft werden 4.210.298 Stück, entsprechend rund 3,76% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft, veräußert. Nach dieser Veräußerung beträgt der Bestand an eigenen Aktien 6.998.228 Stück, entsprechend rund 6,24% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft (und rund 5,68% des Grundkapitals nach der Barkapitalerhöhung).
- Der Bezugspreis (Veräußerungspreis) pro Aktie beträgt EUR 15,31.
Die Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahrs 2019 dividendenberechtigt und werden nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Firmenbuch voraussichtlich am oder um den 13.07.2020 geliefert. Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung werden am oder um den 13.07.2020 unter der bestehenden ISIN AT0000A21KS2 zum Handel an der Wiener Börse und nachfolgend an der Börse in Warschau zugelassen werden.
Emission einer nachrangigen Pflichtwandelanleihe
Weiterhin hat die IMMOFINANZ AG eine nachrangige Pflichtwandelanleihe (die "Pflichtwandelanleihe") mit einer Gesamtnominale von EUR 120 Mio. im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding-Verfahren) unter Ausschluss des Bezugsrechts bei institutionellen Anlegern platziert.
Die Pflichtwandelanleihe wird eine Stückelung von EUR 100.000 aufweisen und anfänglich in 6.998.228 Stück IMMOFINANZ-Aktien wandelbar sein, entsprechend rund 6,24 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft (und rund 5,68 % des Grundkapitals nach der Durchführung der oben beschriebenen Barkapitalerhöhung). Die Pflichtwandelanleihe wird zum Nennwert ausgegeben und mit einem Kupon von 4,0 % pro Jahr verzinst, der halbjährlich nachträglich zahlbar ist. Die Pflichtwandelanleihe wird bei Endfälligkeit verpflichtend in neue oder bestehende Stammaktien des Unternehmens umgewandelt, es sei denn, sie wird zuvor auf Wunsch der Anleihegläubiger oder der Gesellschaft oder bei Eintritt bestimmter besonderer Ereignisse gemäß den Bedingungen der Pflichtwandelanleihe umgewandelt. Der anfängliche Wandlungspreis wird auf EUR 17,1472 festgelegt, entsprechend dem 12 % Aufschlag über dem Bezugspreis (Veräußerungspreis) der Aktien bei der Aktienplatzierung.
Es ist geplant, eine Einbeziehung der Pflichtwandelanleihe an der Wiener Börse im Markt Vienna MTF zu beantragen. Das Settlement der Pflichtwandelanleihe erfolgt voraussichtlich am oder um den 23.07.2020.
Mittelverwendung
Die Kapitalmaßnahmen dienen der Stärkung des Kapitals der Gesellschaft und der relevanten Kennzahlen für das bestehende Emittentenrating und Anleiherating (ISIN XS1935128956) von Standard & Poor's, derzeit jeweils Investmentgrade-Rating (BBB-, stabiler Ausblick).
Aufgrund der Pflichtwandlung in Aktien am Ende oder während der Laufzeit und der damit verbundenen Stärkung der Eigenkapitalbasis geht die Gesellschaft davon aus, dass die Rating-Agentur Standard & Poor's der nachrangigen Pflichtwandelanleihe einen hohen eigenkapitalähnlichen Charakter zumessen wird.
Die IMMOFINANZ AG beabsichtigt, die Nettoemissionserlöse zur Refinanzierung von Finanzverbindlichkeiten, zur Nutzung potentieller Wachstumschancen und zu allgemeinen Unternehmenszwecken zu verwenden.
Die Gesellschaft hat gegenüber den emissionsbegleitenden Banken eine marktübliche Lock-up Verpflichtung abgegeben, gemäß der sie sich verpflichtet hat, für einen Zeitraum von 90 Tagen unter anderem keine weiteren Aktien oder Instrumente mit Wandlungsrecht in Aktien gegen Bareinlage auszugeben. Diese Lock-up Verpflichtung enthält marktübliche Ausnahmen.
Hinweise:
Diese Mitteilung ist eine Pflichtmeldung gemäß Art 17 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ein Angebot, Aufforderung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der IMMOFINANZ AG dar.
Diese Veröffentlichung ersetzt gemäß § 9 Veröffentlichungsverordnung 2018 die Veröffentlichung nach § 4 Abs 2 Veröffentlichungsverordnung.
Die Verbreitung dieser Information und ein Angebot von Wertpapieren der IMMOFINANZ AG unterliegen in verschiedenen Jurisdiktionen rechtlichen Beschränkungen. Personen, die in Besitz dieses Dokuments gelangen, werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren an, noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren durch, Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan oder sonstigen Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung unrechtmäßig wäre.
Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Das Angebot und der Verkauf von den in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapieren sind nicht nach dem US-Wertpapiergesetz (1933) registriert worden und werden auch nicht danach registriert. Die Wertpapiere dürfen bei fehlender Registrierung bzw. ohne eine anwendbare Befreiung von den Registrierungserfordernissen in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten oder verkauft werden. Diese Wertpapiere werden in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten werden.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") sind. In dem Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen, (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.), oder (iii) sonstige Personen sind, an die dieses Dokument rechtmäßig verteilt werden darf; alle anderen Personen im Vereinigten Königreich sollten keine Entscheidungen auf der Grundlage dieses Dokuments ergreifen und nicht auf Grundlage dieses Dokuments handeln oder sich darauf verlassen.
Die Pflichtwandelanleihe ist nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR und im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sie darf auch keinem Kleinanleger im EWR und im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke ist ein Kleinanleger eine Person, die ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MiFID II ist. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in der jeweils gültigen Fassung, die "PRIIP-Verordnung") für das Angebot oder den Verkauf der Pflichtwandelanleihe oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich erforderlich ist, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Pflichtwandelanleihe oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.
Im Zusammenhang mit der Platzierung der Pflichtwandelanleihe und der Aktien der IMMOFINANZ AG (die "Wertpapiere") können die emissionsbegleitenden Banken und alle derer jeweiligen verbundenen Unternehmen, die jeweils als Anleger auf eigene Rechnung handeln, Wertpapiere als Eigentumsposition aufnehmen und in dieser Eigenschaft solche Wertpapiere für eigene Rechnung behalten, kaufen oder verkaufen. Darüber hinaus können die emissionsbegleitenden Banken oder deren jeweiligen verbundenen Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit Investoren abschließen, in deren Zusammenhang die emissionsbegleitenden Banken (oder deren verbundenen Unternehmen) von Zeit zu Zeit Wertpapiere erwerben, halten oder veräußern können. Die emissionsbegleitenden Banken beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offenzulegen, es sei denn, es besteht eine gesetzliche oder regulatorische Verpflichtung dazu.
Soweit diese Veröffentlichung Vorhersagen, Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen, Meinungen oder Prognosen über die zukünftige Entwicklung von IMMOFINANZ AG ("zukunftsgerichtete Aussagen") enthält, wurden diese auf Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements von IMMOFINANZ AG erstellt. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen verschiedenen Annahmen, die auf Grundlage aktueller interner Pläne oder externer öffentlich verfügbarer Quellen getroffen wurden, die durch IMMOFINANZ AG nicht separat verifiziert bzw. geprüft wurden und die sich als unzutreffend herausstellen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Ergebnisse und/oder Entwicklungen wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. IMMOFINANZ AG übernimmt keine Haftung oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.
Über die IMMOFINANZ Die IMMOFINANZ ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in sieben Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Rumänien. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ stark auf ihre Marken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro), die ein Qualitäts- und Serviceversprechen darstellen. Das Unternehmen besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 5,1 Mrd., das sich auf mehr als 210 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: http://www.immofinanz.com
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Bettina Schragl Head of Corporate Communications and Investor Relations IMMOFINANZ T +43 (0)1 88 090 2290 M +43 (0)699 1685 7290 communications@immofinanz.com investor@immofinanz.com
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Quelle: dpa-Afx