Atrium European Real Estate Limited: Ende der Widerspruchsfrist betreffend die Verschmelzung zwischen Atrium und Gazit Hercules 2020 Limited

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14.01.2022 / 10:56 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Ende der Widerspruchsfrist betreffend die Verschmelzung zwischen Atrium und Gazit Hercules 2020 Limited

Die Verschmelzung wird voraussichtlich am 18. Februar 2022 rechtswirksam

Jersey, 14. Jänner 2022 - Am 23. Dezember 2021 genehmigten die Aktionäre von Atrium European Real Estate Limited (VSE/Euronext: ATRS) ("Atrium" oder die "Gesellschaft") die Bedingungen der geplanten Verschmelzung zwischen Atrium und Gazit Hercules 2020 Limited ("Newco"), einer indirekten hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Gazit-Globe Ltd ("Gazit") (die "Akquisition").

Die Acquisition wird im Wege einer Verschmelzung zwischen der Gesellschaft und Newco gemäß Part 18B des Companies (Jersey) Law 1991 idgF (die "Verschmelzung") umgesetzt werden. Nach der Verschmelzung wird Atrium als übernehmende Gesellschaft mit Gazit als alleinige Eigentümerin fortbestehen. Einzelheiten zur Verschmelzung sind in dem von Atrium am 23. November 2021 veröffentlichten Rundschreiben (das "Aktionärsrundschreiben") enthalten.

Am 23. Dezember 2021 wurde eine Mitteilung gemäß Jersey Companies Law in Bezug auf die geplante Verschmelzung (i) an die Gläubiger von Atrium versandt und (ii) diese in der Jersey Evening Post veröffentlicht. Gemäß Jersey Companies Law waren die Gläubiger berechtigt, Atrium einen schriftlichen Widerspruch gegen die Verschmelzung zukommen zu lassen, und die Atrium-Aktionäre waren berechtigt, beim zuständigen Gericht eine Verfügung gemäß Jersey Companies Law mit der Begründung zu beantragen, dass die Verschmelzung die Interessen des Aktionärs in unangemessener Weise beeinträchtigen würde.

Der späteste mögliche Zeitpunkt für die Erhebung eines Widerspruches durch einen Gläubiger oder einen Aktionär gegen die Verschmelzung gemäß Jersey Companies Law war der 13. Jänner 2022. Atrium freut sich bekannt geben zu können, dass keine Widersprüche eingegangen sind und derzeit keine Änderungen des indikativen Zeitplans für die Verschmelzung, wie dieser im Aktionärsrundschreiben und der von der Gesellschaft am 23. Dezember 2021 veröffentlichten Pressemitteilung dargelegt wurde, erforderlich ist.

Die Verschmelzung wird voraussichtlich am 18. Februar 2022 rechtswirksam.

Sofern nicht anders definiert, haben kursive Begriffe, die in dieser Pressemitteilung verwendet, aber nicht definiert werden, die Bedeutung, die ihnen im Aktionärsrundschreiben gegeben wird.

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Quelle: dpa-Afx