BAUER Aktiengesellschaft: BAUER AG schließt Prozessvergleich mit Klägern und plant zeitnahe Durchführung der Kapitalerhöhung

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30.01.2023 / 17:11 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Schrobenhausen - Die BAUER Aktiengesellschaft (ISIN DE0005168108) teilt mit, dass einer Durchführung der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 18. November 2022 beschlossenen Kapitalerhöhung und einer Eintragung der Kapitalmaßnahme in das Handelsregister die von Aktionären eingereichten Klagen als Hindernisse nicht mehr entgegenstehen.

Hinsichtlich der von Aktionären geführten Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage (siehe Ad hoc-Mitteilung vom 19. Dezember 2022) und des von der Gesellschaft eingeleiteten Freigabeverfahrens hat das Landgericht München I heute das Zustandekommen eines Prozessvergleichs festgestellt. Dieser verpflichtet die BAUER Aktiengesellschaft, nunmehr einen börslichen Bezugsrechtshandel einzurichten, um damit den Aktionären Gelegenheit zu geben, einen etwaigen Bezugsrechtserlös zu realisieren und die Richtigkeit und Vollständigkeit der für den Kapitalerhöhungsbeschluss maßgeblichen Informationslage der Aktionäre im Zeitpunkt der Hauptversammlung neutral überprüfen zu lassen. Darüber hinaus haben sich Kläger und Gesellschaft dahingehend verständigt, dass es vorteilhaft wäre, sämtliche nicht von anderen Aktionären der Beklagten bezogenen neuen Aktien, welche nach vorrangigem Erwerb durch die SD Thesaurus GmbH gemäß Zeichnungs- und Erwerbsvereinbarung nicht übernommen worden sind, zunächst den übrigen Aktionären der Beklagten im Rahmen eines Überbezugsangebots zum Erwerb anzubieten und sodann möglicherweise weiter verbliebene Aktien auch bei anderen Investoren zu platzieren. Die wechselseitigen Gerichtsverfahren sind damit auf der Grundlage dieses Vergleichs einvernehmlich beendet.

Die BAUER Aktiengesellschaft geht daher davon aus, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung - vorbehaltlich der Billigung des hierzu notwendigen Nachtrags zum Wertpapierprospekt vom 8. Dezember 2022 seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) -, nunmehr zeitnah erfolgen kann. Weitere Details zur Kapitalerhöhung unter Berücksichtigung der im Vergleich getroffenen Regelungen wird das Unternehmen in der Veröffentlichung des Bezugsangebots bekanntgeben.

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.

Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot dieser Wertpapiere erstellten Wertpapierprospekt (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) treffen. Kopien dieses Wertpapierprospekts werden, nach dessen Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und seiner Veröffentlichung, bei der BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen, Deutschland, sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf der Internetseite der Gesellschaft ( https://www.bauer.de/bauer_group/investor_relations/) kostenfrei erhältlich sein.

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

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Quelle: dpa-Afx