Leonardo Art Holdings GmbH übermittelt konkretisiertes Squeeze-Out-Verlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minder-heitsaktionäre der artnet AG auf EUR 11,16 fest
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08.10.2025 / 15:54 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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New York/Berlin, 8. Oktober 2025 - Die Leonardo Art Holdings GmbH ("Hauptaktionärin") hat heute ihr Verlangen an den Vorstand der artnet AG ("Gesellschaft") vom 19. August 2025 zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft ("Minderheitsaktionäre") an die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG ("Squeeze-Out") bestätigt und konkretisiert.
In diesem Zusammenhang hat die Hauptaktionärin dem Vorstand der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie nach Vollzug ihres öffentlichen Übernahme- und Delistingangebots zum heutigen Tag ca. 95,42 % des Grundkapitals der Gesellschaft hält und die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf EUR 11,16 je auf den Namen lautender Stückaktie der Gesellschaft festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung hat die Angemessenheit der von der Hauptaktionärin festgelegten Barabfindung bestätigt.
Der Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft über den Squeeze-Out soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gefasst werden, die voraussichtlich am 20. November 2025 als Präsenzhauptversammlung in Berlin stattfinden wird.
Das Wirksamwerden des Squeeze-Outs hängt von dem zustimmenden Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung und dessen Eintragung in das Handelsregister ab. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin über.
Kontakt: artnet AG - Investor Relations - Sophie Neuendorf (Vice President) sneuendorf@artnet.com
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Quelle: dpa-Afx