MorphoSys AG berichtet über die Ergebnisse der Hauptversammlung 2023
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17.05.2023 / 22:01 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Pressemitteilung
Planegg/München, 17. Mai 2023
MorphoSys AG berichtet über die Ergebnisse der Hauptversammlung 2023
Alle Beschlussvorschläge wurden angenommen
Die MorphoSys AG (FSE: MOR; NASDAQ: MOR) gab heute bekannt, dass die Aktionäre des Unternehmens allen Tagesordnungspunkten zugestimmt haben, die auf der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung vom 17. Mai 2023 zur Abstimmung gestellt wurden. Dies beinhaltet die folgenden Tagesordnungspunkte:
* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
* Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
* Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
* Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021-I und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2023-I
* Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021-II und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2023-II
* Beschlussfassung über die Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2016-III, über die Herabsetzung des Genehmigten Kapitals 2019-I sowie über die Herabsetzung des Genehmigten Kapitals 2021-III
* Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022
* Beschlussfassung über Satzungsänderungen im Hinblick auf die Ermächtigung zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung und im Hinblick auf die virtuelle Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an einer Hauptversammlung
Auf der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung 2023 der MorphoSys AG war 38,25 % des aktuellen Grundkapitals vertreten. Die ordentliche Hauptversammlung 2023 wurde nach deutschem Recht ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Über einen passwortgeschützten Internetservice konnten die registrierten Aktionäre unter anderem Fragen einreichen die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung verfolgen und ihr Stimmrecht ausüben.
Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die elektronisch mit der Hauptversammlung verbunden waren, hatten die Möglichkeit, in der Hauptversammlung per Videokommunikation zu sprechen und Nachfragen zu allen Antworten des Vorstands zu stellen sowie Fragen zu Angelegenheiten stellen, die nach dem 13. Mai 2023, 24:00 Uhr MESZ, aufgetreten sind.
Mit Beendigung dieser Hauptversammlung am 17. Mai 2023 endete die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Georg Golumbeski und Herr Michael Brosnan. Sie haben sich zur Wiederwahl zur Verfügung gestellt und wurde von der Hauptversammlung für ein Jahr bzw. für drei Jahre wiedergewählt.
"Ich möchte unseren Aktionären für ihre fortwährende Unterstützung und ihr Vertrauen danken, auch im Namen des gesamten Vorstands und Executive Committees", sagte Dr. Jean-Paul Kress, Vorstandsvorsitzender der MorphoSys AG.
Weiterführende Informationen zur ordentlichen Hauptversammlung einschließlich der Abstimmungsergebnisse aller Tagesordnungspunkte können unter www.morphosys.de/hv eingesehen werden.
Über MorphoSys
Bei MorphoSys haben wir eine klare Mission: Wir wollen Menschen mit Krebs ein besseres und längeres Leben ermöglichen. Als globales, kommerziell ausgerichtetes Biopharma-Unternehmen entwickeln wir neuartige Medikamente und stellen sie Patienten mit dem Ziel zur Verfügung, die Behandlung von Krebs neu zu definieren. MorphoSys hat seinen Hauptsitz in Planegg, Deutschland und führt sein Geschäft in den USA von Boston, Massachusetts. Mehr Informationen finden Sie auf www.morphosys.com. Folgen Sie uns auf Twitter und LinkedIn.
Zukunftsbezogene Aussagen
Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über die MorphoSys-Gruppe. Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die Einschätzung von MorphoSys zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wider und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und die Liquidität, die Leistung oder die Erfolge von MorphoSys oder die Ergebnisse der Branche wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten historischen oder zukünftigen Ergebnissen, der Finanzlage und der Liquidität, der Leistung oder den Erfolgen abweichen. Selbst wenn die Ergebnisse, die Leistung, die Finanzlage und die Liquidität von MorphoSys sowie die Entwicklung der Branche, in der das Unternehmen tätig ist, mit diesen zukunftsgerichteten Aussagen übereinstimmen, können sie keine Vorhersagen über Ergebnisse oder Entwicklungen in zukünftigen Zeiträumen treffen. Zu den Faktoren, die zu Abweichungen führen können. Zu den Faktoren, die zu Abweichungen führen können, gehören die Tatsache, dass die Erwartungen von MorphoSys falsch sein könnten, die inhärenten Ungewissheiten im Zusammenhang mit Wettbewerbsentwicklungen, klinischen Studien und Produktentwicklungsaktivitäten sowie behördlichen Zulassungsanforderungen, die Abhängigkeit von MorphoSys von Kooperationen mit Dritten, die Einschätzung des kommerziellen Potenzials seiner Entwicklungsprogramme und andere Risiken, die in den Risikofaktoren im Jahresbericht von MorphoSys auf Formular 20-F und anderen bei der US-Börsenaufsichtsbehörde eingereichten Unterlagen angegeben sind. Angesichts dieser Ungewissheiten wird dem Leser empfohlen, sich nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments. MorphoSys lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung ab, solche zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Dokument zu aktualisieren, um geänderte Erwartungen in Bezug darauf oder auf geänderte Ereignisse, Bedingungen oder Umstände, auf denen eine solche Aussage beruht oder die die Wahrscheinlichkeit beeinflussen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen, zu reflektieren, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben.
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Quelle: dpa-Afx