Brockhaus Technologies AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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21.05.2026 / 18:35 CET/CEST Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Brockhaus Technologies AG Thurn-und-Taxis-Platz 6 60313 Frankfurt am Main
20. Mai 2026
Mitteilung über Ziele von Inhabern wesentlicher Beteiligungen an die Gesellschaft gemäß § 43 Abs. 1 WpHG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich, Thorsten Testorp, nehme im eigenen Namen sowie im Namen der Testorp Real Estate GmbH Bezug auf meine Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 33 ff. WpHG, mit der ich Ihnen am 9. April 2026 mitgeteilt hatte, dass mein Stimmrechtsanteil an der Brockhaus Technologies AG ("Gesellschaft") aufgrund des Abschlusses einer Poolvereinbarung durch meine Tochtergesellschaft, die Testorp Real Estate GmbH, mit weiteren Aktionären und der entsprechenden Zurechnung nach § 34 Abs. 2 WpHG die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Tag 15,56 % (1.703.867 Stimmrechte) betragen hat. Ergänzend dazu teile ich Ihnen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mit:
1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:
a) Die Testorp Real Estate GmbH verfolgt durch den Abschluss der Poolvereinbarung das strategische Ziel, die gemeinsamen Interessen der Aktionäre zur künftigen Ausrichtung der Gesellschaft abgestimmt umzusetzen. Über den Inhalt dieser Ausrichtung wurde noch nicht entschieden.
b) Die Erlangung weiterer Stimmrechte innerhalb der nächsten zwölf Monate ist möglich, z.B. falls sich hierzu eine günstige Gelegenheit bietet. Konkrete Pläne gibt es derzeit nicht.
c) Die Testorp Real Estate GmbH erwägt, Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsorgans der Gesellschaft zu nehmen im Sinne einer angemessenen künftigen Vertretung im Aufsichtsrat. In Bezug auf die künftige Besetzung des Vorstands gibt es derzeit keine konkreten Pläne, hierzu ist beabsichtigt, die weitere Entwicklung zu beobachten.
d) Die Testorp Real Estate GmbH prüft derzeit, ob sie Einfluss auf die künftige Kapitalstruktur der Gesellschaft nimmt, insbesondere durch Maßnahmen, die zu einer Ausschüttung vorhandener Liquidität an die Aktionäre führen.
2. Herkunft der Mittel
Es wurden für die Bildung des Pools keine Mittel eingesetzt. Die Testorp Real Estate GmbH hat einen Poolvertrag mit weiteren Aktionären abgeschlossen, so dass ihr Stimmrechte aus Aktien dieser Aktionäre gemäß § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden. Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten an der Gesellschaft wurden von der Testorp Real Estate GmbH daher direkt weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.
Thorsten Testorp
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Quelle: dpa-Afx