IRW-PRESS: Ximen Mining Corp.: Ximen erhält endgültige Genehmigung nach dem Mines Act für die Goldmine Kenville in Nelson (British Columbia, Kanada)

Vancouver, B.C., 19. April 2023 / IRW-Press / - Ximen Mining Corp. (TSX.v: XIM) (FWB: 1XMA) (OTCQB: XXMMF) (das Unternehmen oder Ximen) gibt bekannt, dass das Unternehmen die endgültige Genehmigung nach dem Mines Act für seine Goldmine Kenville im Südosten der kanadischen Provinz British Columbia erhalten hat.

Die Goldmine Kenville, die 1888 in Betrieb genommen wurde, war einer der ersten untertägigen Goldproduktionsbetriebe in British Columbia. Nach jahrelanger Arbeit an dieser speziellen Genehmigung ist Kenville nun auf dem besten Weg, eine der umweltfreundlichsten Goldminen im Südosten von British Columbia zu werden. Es gibt zwar noch sehr viel zu tun, aber die Beharrlichkeit unseres Teams hat uns so weit gebracht. Wir sind bereit für die nächsten Meilensteine, die diese Goldmine endlich zum Erfolg führen werden, so Anderson, CEO von Ximen Mining Corp. https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2023/70162/Ximen_190423_DEPRcom.001.jpeg

Goldmine Kenville von Ximen Mining Corp. - Manager Lloyd Penner

Dem Unternehmen wurde nun eine endgültige Genehmigung nach dem Mines Act für das Projekt Kenville Mine erteilt, welcher zufolge die folgenden wesentlichen Aktivitäten gestattet sind:

- Errichtung des neuen Venango-Portals und eines 1.200 m langen Stollens mit den damit in Zusammenhang stehenden Buchten für Bohrungen, Umschüttungen, Sicherheitsbuchten und Sammelbehältern - Untertägige Explorationsbohrungen (20.250 m) von dem neuen Stollen aus - Errichtung eines Taubgesteinlagers - Einrichtung von Strukturen zur Oberflächenwasser-Bewirtschaftung - Errichtung eines mobilen Bürogebäudes - Vor-Ort-Lagerung von Kraftstoff

Die Genehmigung ist umfassend und enthält mehrere Auflagen für die Bereiche Gesundheit und Sicherheit, Geotechnik, Umweltflächen und Wasserläufe sowie das Rückbau- und Stilllegungsprogramm. Zu den Punkten, die vor Baubeginn zu beachten sind, gehören:

- 60 Tage vor Baubeginn müssen technische Zeichnungen für Oberflächenwasserteiche, Gräben, die Leitungen der Wasserwirtschafts- und Wasseraufbereitungssysteme, Pumpensysteme oder Umleitungskanäle eingereicht werden.

- 60 Tage vor der Installation der erforderlichen Überwachungsbrunnen und vor der untertägigen Entwässerung müssen der Standort, die Installationstiefen und die Häufigkeit der Wasserstandsüberwachung zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden.

- Fertiggestellt und eingereicht: ein Trigger Action Response Plan (TARP), der sich mit den potenziellen Auswirkungen auf den Eagle Creek im Zusammenhang mit den Grundwasserzuflüssen in die untertägigen Abbaustätten befasst, muss ausgearbeitet und vorgelegt werden.

- Fertiggestellt und eingereicht: für die untertägige Erschließung muss ein Ground Control Management Plan ausgearbeitet und vorgelegt werden.

- Für den Bau des Taubgesteinlagers wurde eine Fundamentinspektion durchgeführt und eingereicht, die bestätigt, dass ungeeignete Materialien aus der Aufstandsfläche entfernt wurden.

- Vor Beginn der ersten Sprengung ist eine Benachrichtigung des leitenden Gesundheits- und Sicherheitsinspektors innerhalb von 2 Tagen und eine Benachrichtigung von Fortis BC innerhalb von 3 Werktagen erforderlich.

Sobald der Betrieb aufgenommen wird, sind, wie bei Genehmigungen dieser Art üblich, mehrere weitere Punkte zu beachten.

Das Unternehmen ist sehr froh, diese Genehmigung in Händen zu halten und sich endlich auf die Erschließung der Goldmine Kenville konzentrieren zu können. Die Planungsarbeiten für die Wasserwirtschaftsinfrastruktur sind im Gange und das Unternehmen freut sich darauf, mit der Minenerschließung beginnen und das Projekt endlich in Angriff nehmen zu können. https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2023/70162/Ximen_190423_DEPRcom.002.jpeg

Foto von erzhaltigem Adermaterial aus Kenville. https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2023/70162/Ximen_190423_DEPRcom.003.png

Foto des Lasters für den Gesteinstransport und des Scooptram-Schaufelladers, die in der Mine Kenville zum Einsatz kommen sollen.

Die technischen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden von Dr. Mathew Ball, P.Geo., einer qualifizierten Person gemäß National Instrument 43-101 und VP Exploration von Ximen Mining Corp., genehmigt.

Für das Board of Directors: Christopher R. Anderson

Christopher R. Anderson, President, CEO & Director 604 488-3900

Investor Relations: Sophy Cesar 604-488-3900 ir@XimenMiningCorp.com

Über Ximen Mining Corp. https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2023/70162/Ximen_190423_DEPRcom.004.jpeg

Ximen Mining Corp. besitzt sämtliche Rechte an drei seiner Edelmetallprojekten, die sich im Süden der Provinz British Columbia befinden. Die beiden Goldprojekte von Ximen sind das Goldprojekt Amelia und das epithermale Goldprojekt Brett. Ximen besitzt auch das Silberprojekt Treasure Mountain, das an den ehemaligen Produktionsbetrieb der Silbermine Huldra grenzt. Derzeit ist das Silberprojekt Treasure Mountain Gegenstand einer Optionsvereinbarung. Der Optionspartner tätigt jährlich gestaffelte Zahlungen in Form von Barmittel und Aktien und finanzieren auch die Erschließung dieses Projekts. Das Unternehmen hat darüber hinaus auch eine 100%ige Beteiligung an der Goldmine Kenville in der Nähe von Nelson (British Columbia) erworben, die alle ober- und unterirdischen Rechte, Gebäude und Gerätschaften umfasst.

Ximen ist ein börsennotiertes Unternehmen, das unter dem Kürzel XIM an der TSX Venture Exchange, unter dem Kürzel XXMMF in den USA und unter dem Kürzel 1XMA und der WKN-Nummer A2JBKL in Deutschland an den Börsen Frankfurt, München und Berlin notiert. https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2023/70162/Ximen_190423_DEPRcom.005.jpeg

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des kanadischen Wertpapierrechts, unter anderem Aussagen über den Erhalt der Genehmigung der TSX Venture Exchange und die Ausübung der Option. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen Annahmen basieren, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie erwartet, plant, antizipiert, glaubt, beabsichtigt, schätzt, prognostiziert, versucht, potentiell, Ziel, aussichtsreich und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten werden, würden, dürften, können, könnten oder sollten. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken, dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen erwarteten Ergebnissen abweichen, zählen die Möglichkeit, dass die TSX Venture Exchange die geplante Transaktion nicht zeitgerecht oder überhaupt genehmigt. Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren mögliche Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren, die über das System für Elektronische Dokumentenanalyse und -abfrage der kanadischen Wertpapierbehörde (SEDAR) unter www.sedar.com öffentlich zugänglich sind.

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Quelle: dpa-Afx