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Flexlife Capital: Faule Ausrede für Zahlungsstopp
· Börse Online Redaktion
Der Anbieter
kaufte unter anderem Lebensversicherungen
auf. Im Gegenzug versprach er, den
Rückkaufswert der Policen in einer Einmalzahlung
nach sieben Jahren oder in
monatlichen Raten innerhalb von zehn
Jahren abzustottern, und gewährte somit
eine Art Nachrangdarlehen. Doch für solche
Einlagengeschäfte hätte der Anbieter
laut Kreditwesengesetz die Erlaubnis der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(Bafin) benötigt. Diese wurde
aber nicht erteilt, vielmehr gab die Bafin
die Weisung, Flexlife Capital abzuwickeln.
Allerdings ist der Verwaltungsakt noch
nicht bestandskräftig. Trotzdem stellte
der Anbieter im Mai 2013 "bis zur Klärung
der Angelegenheit mit der Bafin" die Ratenzahlungen
ein und schob damit die
Schuld auf die Bafin. Nun stellte die Bafin
klar: Flexlife Capital werde nicht daran gehindert,
"ihren Zahlungsverpflichtungen
gegenüber ihren Kunden nachzukommen,
solange
die Vollziehbarkeit des Bescheids
ausgesetzt ist". Für Anleger ist dieses
Schwarze-Peter-Spiel von Aufsicht und Anbieter
wenig hilfreich. Sie können bestenfalls
Schadenersatzansprüche gegenüber
dem Anbieter geltend machen. Tipp: Wer
Policen verkaufen will, sollte das über
Ankäufer
tun, die Mitglied im Bundesverband
Vermögensanlage im Zweitmarkt
Lebensversicherungen
(BVZL) sind.