Zinsen verdienen, einkaufen, investieren, jobben, reisen: Was kleine Sparer ab welchem Alter dürfen und wie die Großen sie behutsam in die Geldwelt begleiten können.
Hinweis: Dieser Artikel erschien zuerst am 03. Juni in der BÖRSE ONLINE-Ausgabe 24/26. Wenn Sie in Zukunft als Erstes die Einschätzung unserer Experten lesen wollen, dann werfen Sie einen Blick auf dieses Angebot.
Die Altersvorsorge in Deutschland erhält ein zusätzliches Standbein am Kapitalmarkt. Mit der „Frühstart-Rente“ bezuschusst der Fiskus seit diesem Jahr für Kinder ab sechs Jahren Geldanlagen in Aktien oder börsengehandelten Indexfonds (Exchange Traded Funds, ETFs) mit zehn Euro monatlich.
Ab dem kommenden Jahr kommt ein großzügig gefördertes Altersvorsorgedepot hinzu mit üppigen öffentlichen Zuzahlungen für jedes Kind, die pro Sprössling 300 Euro erreichen können.
Über Geld reden
Zum Sparen und bedächtigen Ausgeben erziehen, den Nachwuchs auf Möglichkeiten und Gefahren in der Finanzwelt vorbereiten, gehört in Familien künftig an den Abendbrottisch. Dabei den richtigen Ton zu treffen, solide Empfehlungen trotz eigener Unsicherheit zu geben — dafür brauchen Eltern Geduld, Mut und Informationen. Letztere finden alle, die es ihrem Kind leichter machen wollen, als sie es selbst erlebt haben, in diesem kompakten Ratgeber.
Ab 0 Jahren
Mit der Geburt eröffnen viele Eltern ein Konto fürs Baby.
Die Kontoführung ist für die kleinsten Kunden meist kostenlos. Manche Sparkassen zahlen bis zu drei Prozent Guthabenzinsen. Deutsche Bank und Commerzbank nicht, dafür gibt’s bei den Großen eine Girokarte. Die Targobank bietet das Junior-Tagesgeld mit 2,1 Prozent Zins.
Ab 5 Jahren
Ab dem Vorschulalter oder der Grundschule empfehlen Experten ein kleines Taschengeld.
Für Eltern besteht die Herausforderung nicht im Betrag, sondern in der Toleranz, die sie aufbringen müssen: Nicht hineinregieren – auch wenn ihr Kind viel Schokolade oder Pokémon-Karten kaufen will! Es soll ja lernen, mit Geld eigenverantwortlich umzugehen. Beraten ist okay, verbieten nicht. Erlaubt ist der Hinweis auf das Sparkonto.
Zinsen mehren das Guthaben. Geldgeschenke von Oma, Opa, Tante, Onkel erhöhen den Kontostand.
Ab 6 Jahren
Der Staat bezuschusst die erste eigene Aktienanlage.
Monatlich bezahlt der Fiskus bei der Frühstart-Rente zehn Euro dazu, wenn Eltern für den Nachwuchs Wertpapiere (Aktien, ETFs) erwerben. Wichtig: Nicht nur stillschweigend erledigen, sondern mit Sohn oder Tochter darüber reden. Spielerische Note: Sie können in das investieren, was sie aus dem Kinderzimmer kennen – etwa in die Barbie-Aktie des US-Spielwarenkonzerns Mattel (WKN: 851704) oder die Toniebox-Aktie des Herstellers Tonies (WKN: A3CM2W). Tonies ist, nebenbei gesagt, eine deutsche Erfolgsstory.
Selbstständig reisen:
Die Deutsche Bahn lässt Kinder ab 6 Jahre allein im ICE mitfahren.
Ab 7 Jahren
Beschränkt geschäftsfähig, kleine Einkäufe sind möglich.
Ob Brötchen beim Bäcker oder Comics am Kiosk, Kinder dürfen ab diesem Alter kleinere Käufe eigenständig erledigen. Die Rechtsgeschäfte bleiben aber „schwebend unwirksam“, solange die Eltern nicht zustimmen. Wem das neue Manga-Heftchen zu teuer vorkommt, kann den Kauf beim Händler rückabwickeln.
Bislang mussten die Eltern alle Geldbewegungen auf dem Kinderkonto übernehmen. Mit ihrer Zustimmung dürfen Kinder ab dem siebten Geburtstag das Girokonto selbst führen, aber ohne Überziehungsdispo.
Das erleichtert den Alltag und gibt den Kindern zusätzlich etwas mehr Eigenverantwortung.
Ab 12 Jahren
Digitale Bankgeschäfte auf eigene Rechnung.
Bei vielen Banken wird in diesem Alter die Nutzung des Onlinebankings möglich. Oft drängen Kinder ohnehin aufs eigene Smartphone, mit dem sie auch diese Funktion nutzen können.
Grundsätzlich müssen Eltern entscheiden, ob und wann sie Handy, Internet und Social Media in das Leben der Kids lassen. Im digitalen Raum steigt der psychosoziale Druck, vor dem viele Eltern sie eigentlich noch schützen wollen und sollen.
Banken und Zahlungsdienstleister locken mit Apps für Geldgeschäfte. Ob so was wirklich nötig ist oder noch Zeit hat? Auf die wahren Bedürfnisse achten!
Ab 13 Jahren
Jobben in der Freizeit – das erste selbst verdiente Geld.
Mit Einwilligung der Eltern dürfen Teenager ab dem 13. Geburtstag leichte Nebenjobs annehmen,
um sich etwas zum Taschengeld dazuzuverdienen. Zum Beispiel Zeitungen austragen, Babysitten, Hunde Gassi führen, Nachhilfe geben, an der Supermarktkasse arbeiten.
Entscheidend ist, dass die Arbeitszeit nicht vor oder während der Schulzeit liegen sollte. In der Regel dürfen die Jobs nur zwischen 8 und 18 Uhr ausgeübt werden und auch nicht länger als ein paar Stunden in Anspruch nehmen.
Wichtiger Lernschritt: Kinder sollten ein angemessenes Gefühl dafür entwickeln, dass sich Leistung und Fleiß auszahlen und gleichzeitig die eigene finanzielle Beweglichkeit erhöhen.
Ab 14 Jahren
Neue Verantwortung: Jugendliche werden strafmündig.
Für kriminelles Handeln können sie nun also belangt werden.
„Begleitetes Trinken“ in Anwesenheit von Erwachsenen wird möglich.
Die eigenen Finanzen nehmen viele Jugendliche immer mehr in die Hand (siehe Kasten links).
Ab 15 Jahren
Selbstkritische Einstellung zum Konsum stärken.
Ab diesem Alter dürfen Jugendliche bis zu vier Wochen Ferienjobs ausüben. Arbeitszeit: zwischen 6 und 20 Uhr. Damit verfügen sie über mehr Kapital. Klamotten shoppen mit der besten Freundin, abhängen mit den Jungs in der Burger-Bude: Den Spaß sollten ihnen Eltern nicht vermiesen.
Aber spätestens jetzt kommt der Zeitpunkt, an dem sie mit ihnen ihr Konsumverhalten reflektieren sollten. Es wird wichtig, die Mechanismen von Fast Fashion oder die Markenfixierung zu hinterfragen, den Einfluss von Werbung und Influencern zu durchschauen.
Ab 18 Jahren
Endlich erwachsen, da gehört Altersvorsorge selbstverständlich dazu.
Mit dem 18. Geburtstag werden Jugendliche zu jungen Erwachsenen: volljährig, voll geschäftsfähig und strafmündig.
Mit dem Start in eine Berufsausbildung verdienen sie endlich richtig Geld.
Als Studenten müssen sie BAföG und Jobeinkünfte verbuchen. Das Kindersparkonto verwandelt sich bei vielen Geldinstituten in ein günstiges Azubi-Gehaltskonto oder ein junges Girokonto mit veränderten Konditionen.
Die Vorsorge fürs Alter gehört ab sofort dazu, etwa auf einem Broker-Depot für Aktien. Ab Anfang 2027 bezuschusst der Staat ein Altersvorsorgedepot kräftig.