VW-Aktie: Konzern bei Selbstanzeige wohl nur Zweiter hinter Daimler
· Börse Online Redaktion
Weder Volkswagen noch Daimler äußerten sich dazu. Das Bundeskartellamt lehnte einen Kommentar ab. Die Frage, wer als Erster über die Ziellinie ging, ist wichtig für die Höhe einer möglichen Kartellstrafe. Kronzeugen gehen in der Regel straffrei aus. Die EU-Kommission geht derzeit dem Verdacht illegaler Absprachen von VW, Audi, Porsche, Daimler und BMW in der Pkw-Entwicklung nach.
Ausgangspunkt für die Selbstanzeige von Volkswagen waren dem Insider zufolge Durchsuchungen des Bundeskartellamts wegen eines Stahlkartells vor gut einem Jahr. Daraufhin habe man sich auch andere Dinge angeschaut. Als klar geworden sei, dass bestimmte Verhaltensweisen unter Wettbewerbsgesichtspunkten grenzwertig sein könnten, habe sich VW entschieden, dies gegenüber den Behörden offenzulegen.
Damit müsste sich Volkswagen im Falle einer Kartellstrafe womöglich mit einem geringen Strafnachlass als der Stuttgarter Rivale begnügen. Denn nach den EU-Bestimmungen wäre für die Wolfsburger allenfalls ein Abschlag von maximal 50 Prozent möglich, während Daimler als Kronzeuge straffrei davonkommen könnte. Voraussetzung dafür, dass VW einen Nachlass bekomme, sei allerdings, dass die Wolfsburger zusätzlich zu den von Daimler vorgelegten Unterlagen weitere "Beweismittel mit erheblichem Mehrwert" eingereicht habe, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Für beide Konzerne wie auch für den Münchner Hersteller BMW, der ebenfalls Teil eines Kartells gewesen sein soll, geht es um sehr viel Geld.
Die EU-Kommission hatte 2016 gegen vier Lkw-Hersteller Geldbußen in Höhe von knapp drei Milliarden Euro verhängt. Auf Daimler entfiel damals mit rund einer Milliarde der größte Brocken. Dem Zeitungsbericht zufolge sollen die Schwaben bereits von 2011 an, als das Lkw-Kartell aufgeflogen war, ihre Geschäftspolitik nach und nach geändert haben.
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