Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Von einem Verwandten habe ich unter anderem Sparbücher bei diversen Geldinstituten geerbt.
Ich habe gehört, dass Banken und Sparkassen, bei denen der Erblasser Kontoverbindungen unterhalten hat, eine ergiebige Informationsquelle für das Finanzamt sind. Gibt es bei deren gesetzlicher Meldepflicht eine Bagatellgrenze?
€uro am Sonntag:
Über diesen Vorgang werden sie in der Regel noch am selben Tag eine Nachricht an das Finanzamt absetzen. Unterlassen Bankmitarbeiter eine entsprechende Meldung, begehen sie eine Steuerordnungswidrigkeit, die zu einer Geldbuße für ihr Geldinstitut führen kann. Die Erben erfahren von den an die Finanzämter gerichteten Meldungen häufig nichts. Denn Banken sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihnen eine Abschrift dieser Mitteilungen zukommen zu lassen.
Wie Sie richtig vermuten, interessiert sich der Fiskus jedoch nicht für Bagatellfälle: Liegt das Bankvermögen des Erblassers insgesamt unter 5.000 Euro, entfällt gemäß Paragraf 1 Absatz IV der Erbschaftsteuerdurchführungsverordnung die Anzeigepflicht der Banken.