Die exakte Höhe der Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds zu berechnen, ist kompliziert. Was Steuerrechner im Internet bringen
Leser fragen – die Redaktion antwortet
Ich habe thesaurierende Investmentfonds im Depot. Um die Berechnung der Vorabpauschale nachvollziehen zu können, nutze ich einen kostenlosen ETF-Steuerrechner von Zendepot. Allerdings kann hier die Vorabpauschale nur beispielhaft für einen angenommenen Depotwert berechnen.
Was mir aber fehlt, wäre die Möglichkeit, die Vorabpauschale für einen bestimmten ETF (z.B. durch Eingabe der WKN) konkret zu berechnen bzw. nachzurechnen. Leider weist meine Bank die Vorabpauschale nur pro ETF in einem Betrag aus, zeigt aber das Berechnungsverfahren (z.B. Anrechnung der Dividenden) nicht auf. Insbesondere bei ausschüttenden ETFs ist es mir derzeit nicht möglich, die Berechnung meiner Bank nachzuvollziehen , die mir seit Wochen zu dem Thema nicht antwortet.
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Börse Online: Wir haben dazu den Anbieter Zendepot um eine Stellungnahme gebeten. Portal-Mitgründer Alexander Baetz erläutert dazu:
„Wir haben den Berechnungsprozess in vier Schritte untergliedert:
1. Basisertrag berechnen: Du multiplizierst den Wert deines ETFs zum Jahresanfang mit dem Basiszins, der jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht wird. Für das Jahr 2023 lag dieser beispielsweise bei 2,55 Prozent. Diesen Wert multiplizierst du mit dem Faktor 0,7, der im Investmentsteuergesetz fix festgelegt ist.
2. Vergleich zum Wertzuwachs: Nun vergleichst du diesen Basisertrag mit dem tatsächlichen Wertzuwachs deines ETFs für das Steuerjahr. Falls der Wertzuwachs niedriger ist, rechnest du mit diesem Wert weiter. Falls der Wertzuwachs negativ war, dein ETF also Verluste gemacht hat, fällt keine Vorabpauschale an.
3. Ausschüttungen abziehen: Falls vorhanden, ziehst du von dieser Vorabpauschale die Ausschüttungen ab.
4. Steuern auf die Vorabpauschale: Die Vorabpauschale wird dann, wie auch die Ausschüttungen und der Verkauf von ETFs, mit der Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag (26,375 Prozent) und eventuell noch der Kirchensteuer versteuert. Auch hier greift wieder die Teilfreistellung. Die Vorabpauschale auf einen Aktien-ETF musst du somit nur zu 70 Prozent versteuern. "
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