Europas drittgrößter Reisekonzern FTI hat Insolvenz angemeldet. Zehntausende Urlauber bangen um Reisen und Anzahlungen. Das sind ihre Rechte

Fällt die Reise jetzt aus?

Bei der FTI Group gebuchte Reisen werden nun nicht mehr oder nur noch teilweise durchgeführt. Bereits begonnene Reisen sollen Reisende dagegen planmäßig beenden können. Andernfalls werde vom Veranstalter eine Rückreise organisiert. Betroffene sollten sich über die aktuelle Lage informieren.

Reise abgesichert?

Pauschalreiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, die Pauschalreise für den Insolvenzfall abzusichern. Reisende haben einen Anspruch auf Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises oder der Anzahlung. Als Pauschalreise gilt, wenn ein Veranstalter zwei oder mehr Leistungen – etwa Flug und Hotel – im Paket anbietet.

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Foto: Börsenmedien AG

Ansprüche stellen?

Der Kunde bekommt bei der Buchung den sogenannten Sicherungsschein – ausgestellt von einer Versicherung oder dem Deutschen Reisesicherungsfonds DRSF. Laut Julia Zeller von der Verbraucherzentrale Bayern sollten Betroffene Ersatzansprüche stellen. Das läuft normalerweise über ein Online-Erstattungsportal.

Ob der DRSF eine komplette Erstattung garantiert, wann Kunden keine Entschädigung erwarten können und ob die TUI-Aktie von der FTI-Pleite profitiert, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe. Oder lesen Sie die aktuelle Ausgabe gleich im neuen Aktions-Abo von €uro am Sonntag: Sie erhalten 3 digitale Ausgaben für nur 9,90 Euro.

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