Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass auch Gewinne aus Online-Pokerspielen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einkommensteuerfpflichtig sein können. Welche Punkte wichtig sind  Von Stefan Rullkötter

Der Musterfall

Im konkreten Fall hatte ein Mann nach zunächst kleinen Einsätzen und Erfolgen seine Gewinne aus dem Online-Pokerspiel im Zeitablauf erheblich gesteigert. 2009 erzielte er einen Gewinn von rund 80000 Euro, der in den Folgejahren weiter anstieg. Allein im Zeitraum von Juli bis Dezember 2009 spielte er nachweislich 673 Stunden.

Die Entscheidungsgründe

Das Finanzgericht Münster befand im Jahr 2021, dass der Kläger ab Oktober 2009 gewerblich tätig gewesen sei und demzufolge der in den Monaten Oktober bis Dezember 2009 erzielte Gewinn von gut 60 000 Euro der Einkommensteuer unterliegen. Dies hat der BFH nun in seinem neuen Urteil bestätigt : Poker sei in steuerlicher Hinsicht kein reines Glücksspiel, sondern auch durch Geschicklichkeitselemente gekennzeichnet. Dies gelte auch beim Online-Poker, befanden die obersten Steuerrichter (Az. X R 8/21).

Privat oder gewerblich?

Allerdings unterliegt nicht jeder Pokerspieler der Einkommensteuer: Bei Freizeit- und Hobbyspieler handelt es sich weiterhin um eine private Tätigkeit, bei der Gewinne – und auch Verluste – keine steuerliche Auswirkung haben. Wird aber der Rahmen einer privaten Hobbytätigkeit überschritten wird und geht es dem Spieler nicht mehr primär um die „Befriedigung seines Spielbedürfnisses“, sondern um die Erzielung von Einkünften, ist sein Handeln als gewerblich einzustufen. Steuerlich ntscheidend ist die strukturelle Vergleichbarkeit mit einem Gewerbetreibenden oder Berufspokerspieler. Indikatoren dafür sind planmäßiges Handeln, Marktausnutzung und die Umfänge des investierten Geld- und Zeitbudgets.

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