Die politische Debatte um die Besteuerung von Krypto-Währungen reißt nicht ab. So ist der aktuelle Stand für mögliche steuerrechtliche Änderungen bei Bitcoin, Ethereum und Co.

Der Hintergrund

Kritiker monieren ein nicht mehr zeitgemäßes Steuerprivileg, Befürworter verweisen auf die Gesetzesystematik : Gewinne mit  Bitcoin und Co sind nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei, weil nach dem Einkommsteuergesetz  Kryptowährungen  als „sonstige Wirtschaftsgüter“ eingestuft werden. 

Die Frankfurt School of Finance kalkulierte in einer Studie, dass durch einen Neuregelung "sehr konservativ" mit Steuermehreinnahmen von rund fünf Milliarden Euro jährlich zu rechnen sei. Ob der Fiskus durch eine Änderung der Besteuerung tatsächlich zusätzliche Einnahmen in dieser Größenordnung erzielen kann, ist aber zweifelhaft. 

"Erfahrungen aus anderen Ländern – etwa Österreich – zeigen, dass höhere Komplexität und zusätzlicher Verwaltungsaufwand nicht automatisch zu entsprechend höheren Steuereinnahmen führen“, entgegnet Krypto-Steuerexperte Christopher Arendt  von der Sozietät Acconsis in München.

Diese Steuerpläne in Sachen Kryptowerte verfolgen die Parteien aktuell:

Bündnis 90/Die Grünen

Die Bundestagsfraktion hat Mitte Mai einen Gesetzentwurf „Gesetz zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten“ (Bundestags-Drucksache 21/5752) eingebracht, der im Finanzausschuss des Bundestages gescheitert ist. 

Die Kernforderung der Grünen: Die  steuerfreie Haltefrist für privat gehaltene Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum abschaffen. Gewinne aus Krypto-Verkäufen sollten demnach unabhängig von der Haltedauer immer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis zu 45 %) versteuert werden. 

Eine Gleichstellung mit klassischen Aktieninvestments über die pauschale Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer von 25 %) war im Entwurf der Grünen explizit nicht vorgesehen. Begründung: Für hochspekulative digitale Assets sei diese Steuervergünstigung  ungerecht gegenüber  Arbeitseinkünften oder Erträgen aus Aktieninvestments.

SPD

Die Bundestagsfraktion der Sozialdemokraten teil zwar das Ziel, die Besteuerung von Kryptowerten zu reformieren,stimmte dem Gesetzesentwurf der Grünen im Ausschuss aber nicht zu. Die SPD möchte bald unter Federführung von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil einen eignenen Gesetzesentwurf zur Reform der Krypto-Besteuerung vorlegen.

Linkspartei

Die Fraktion Die Linke unterstützte den Vorstoß der Grünen, bemängelte jedoch bürokratische Schwächen im Gesetezesentwurf beim Thema Krypto-Verlustvortrag.


CDU/CSU

Krypto-Werte sollen nach Ansicht der Union steuerlich nicht schlechter gestellt als andere private Wirtschaftsgüter wie Gold, Kunst oder Oldtimer, für die weiterhin die einjährige Haltefrist gilt. Sofern die Koalition mit der SPD fortgesetzt wird, besteht die Gefahr, dass diese Position von CDU/CSU gegen Zugeständnisse der Sozialdemokraten an anderer Stelle geopfert wird. 

AFD

Die Fraktion lehnte die Abschaffung der Spekulationsfrist bei Kryptrowerten ab. Begründung: Der Staat solle seine Ausgaben kürzen, anstatt neue Steuerquellen zu erschließen.

Fazit

Durch das Scheitern der Gesetzesinitiative von Bündnis 90/ Die Grünen bleibt die einjährige Haltefrist für Krypto-Gewinne in Deutschland vorerst unverändert bestehen. Die politische Debatte kocht jedoch weiter.

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