Donald Trumps Steuerpaket „One Big Beautiful Bill Act’’ hat alle parlamentarischen Hürden genommen und wurde vom US-Präsidenten am 4. Juli unterschrieben. Gibt es in Zukunft einen Extra-Steueraufschlag bei Dividenden und Zinsen für ausländische Anleger?

Vorerst keine "Vergeltungsteuer"

Die Passage zur „Vergeltungssteuer“  aus dem  Gesetzespaket des US-Präsidenten wird vorerst nicht in der US-Besteuerungspraxis umgesetzt. Aktuell müssen sich deutsche Anleger damit keine Sorgen über eine Erhöhung der US-Quellensteuer auf Dividenden machen: Eine Erhöhung dieser Abgabe auf Dividenden tritt jedenfalls nicht unmittelbar in Kraft.

US-Quellensteuer

Der US-Fiskus verlangt von deutschen Anlegern auf die Auschüttungen von Coca Cola , Procter & Gamble, IBM und Co. bereits aktuell eine Quellensteuer von 30 Prozent. Wer als hierzulande Steuerpflichtiger in den USA investieren will, kann per Vorabprüfung unnötige Steuerabzüge vermeiden. Für US-Werte können deutsche Anleger eine Depotbank, die bei den US-Behörden als „Qualified Intermediary“ registriert ist, wählen. Erfüllt die Bank die Bedingung, wie dies auch bei deutschen Großbanken und gängigen Brokern der Fall ist, werden von US-Dividenden nur noch 15 Prozent Quellensteuer einbehalten, die dann vom deutschen Fiskus in voller Höhe auf die deutsche Steuerschuld angerechnet werden. Andernfalls: Auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern (www.bzst.de) hält der deutsche Fiskus unter dem Link „Ausländische Antragsformulare“ die gängigsten Erstattungsformulare bereit - oder man wird auf entsprechende Websites ausländischer Finanzbehörden verwiesen. 

Der Hintergrund

Das Steuerpaket „One Big Beautiful Bill Act" enthält eine Reihe von Maßnahmen, mit denen im Wahlkampf versprochene Steuererleichterungen für US-Bürger im Umfang von 3,8 Billionen Euro gegenfinanziert werden sollen. Der von den Republikanern eingebrachte Gesetzesentwurf wurde parlamentarisch abgesegnet und von US-Präsident Trump am amerikanischen Unabhängigkeitstag, 4. Juli 2025, unterschrieben. 


Der entscheidende Passus

Im Abschnitt „Section 899“ des Gesetzes-Entwurfs sind höhere Abgaben für Investoren aus Ländern vorgesehen, deren Steuerpolitik die Trump-Regierung als nachteilig für US-Unternehmen erachtet. Dazu könnten offenbar auch europäische Länder- inklusive Deutschland – gehören. Dies kann steuerliche Konsequenzen für in Deutschland steuerpflichtige Investoren haben, die über Aktien, Fonds, ETFs an US-Unternehmen direkt oder mittelbar beteiligt sind: Ihnen würde – ohne Aussetzung der Vergeltungsteuer – ein Extra-Steueraufschlag von fünf Prozentpunkten auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren drohen. Dieser Aufschlag wäre dann zu der in den USA fälligen ausländischen Quellensteuer addiert worden. Zudem hätte die US-Finanzverwaltung den Betrag “in besonders hartnäckigen Fällen steuerlicher Benachteiligung“ künftig jedes Jahr um weitere fünf Prozentpunkte anheben dürfen. Der Aufschlag könnte sich so auf bis zu 20 Prozentpunkte erhöhen.  

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