Hierzulande gibt es etwa 25 börsennotierte Unternehmen, die ihre Dividenden 2026 ganz oder teilweise steuerfrei aus den Kapitalreserven zahlen wollen. Zu diesem Kreis gehört auch ein Immobilienunternehmen aus dem MDAX.

Details zur Dividendenzahlung

Auf der Hauptversammlung der TAG Immobilien am 20. Mai 2026 soll eine Dividende in Höhe von 0,40 Euro pro Aktie beschlossen werden. Der Ex-Tag ist der 21. Mai. Die Dividende wird ab dem 25. Mai über die depotführenden Banken ausgezahlt. Die Dividendenrendite liegt aktuell bei 2,7 Prozent. 

Zudem wird alternativ eine Aktiendividende vorgeschlagen. Die Auschüttung wird nach Wahl der Aktionäre entweder ausschließlich in bar oder in der zur Begleichung der Steuerschuld für die Dividendenzahlung ausreichenden Höhe in bar und für den verbleibenden Teil der Dividende in Form von Aktien der Gesellschaft oder für einen Teil der Anteile in bar und für den anderen Teil als Aktiendividende geleistet. 


Ausschüttung teilweise steuerfrei

Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2025 teilweise aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des Paragraf 27 des Körperschaftsteuergesetzes geleistet wird, erfolgt die Auszahlung partiell ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende für diesen Anteil damit nicht der Besteuerung.

"Ein Anteil der Dividende, nämlich derjenige, der aus dem ausschüttbaren Gewinn ausgezahlt wird, grundsätzlich der regulären Dividendenbesteuerung -  und zwar unabhängig davon, welches Wahlrecht der Aktionär ausübt", erklärt Marlon Holzberger von der IR-Abteilung der TAG Immobilien auf Anfrage von BÖRSE ONLINE. " Dieser zu versteuernde Anteil der vorgeschlagenen Dividende in Höhe von 0,40 Euro wird voraussichtlich  0,17 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie betragen".

Demnach wird sich der steuerfreie Anteil voraussichtlich auf 0,23 Euro belaufen. "Von der Brutto-Dividende wird daher hinsichtlich des steuerpflichtigen Dividendenanteils die Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegenebenfalls Kirchensteuer einbehalten", so Holzberger weiter.  Dies gelte sowohl für die Barausschüttung als auch, soweit die Dividende in Form von Aktien der Gesellschaft geleistet wird.

Der rechtliche Hintergrund

Das Einlagekonto hat steuerlich die Funktion, dass die von den Anteilseignern geleisteten Gesellschaftereinlagen von den durch die Gesellschaft selbst erwirtschafteten Gewinnen getrennt werden. Aktionäre bekommen so die Ausschüttung „brutto für netto“ auf ihr Depot-Verrechnungskonto überwiesen, ohne dass der Sparpauschbetrag (1000 Euro Singles, 2000 Euro zusammenveranlagte Partner) belastet wird. 

Dauerhafte Steuerfreiheit

Langfristig profitieren bei Ausschüttungen von Einlagekonten nur Anleger, die entsprechende Dividendenpapiere bereits vor Einführung der Abgeltungsteuer 2009 gekauft haben: Sie kassieren bei späteren Verkäufen Kursgewinne ohne Abzug steuerfrei. Der Börsengang von TAG Immobilien, beziehungsweise ihrer Vorgänger-Gesellschaft,  erfolgte bereits 1961.


Steuerstundungs-Effekt

Alle Aktionäre, die später, also seit 2009, eingestiegen sind, erzielen bei Dividendenzahlungen vom Einlagekonto zumindest einen „Steuerstundungs“-Effekt: Beim Verkauf werden die steuerfreien Ausschüttungen vom Kaufkurs abgezogen, die Differenz zwischen reduziertem Einstandspreis und Verkaufskurs ist dann kapitalertragsteuerpflichtig. 


Zum Unternehmen:

Die Tag Immobilien ist ein im MDAX gelistetes Unternehmen, das auf das Segment Wohnimmobilien spezialisiert ist. Das Portfolio umfasste Ende des Geschäftsjahres 2025 rund 83500 Einheiten. Die Immobilien befinden sich primär in der Region Nord- und Ostdeutschland, Nordrhein-Westfalen sowie in Polen.


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