FRANKFURT (dpa-AFX Broker) - Nach einem Teilsieg vor einem US-Berufungsgericht sind die Aktien von Bayer
Im Berufungsverfahren um das Urteil im ersten US-Prozess um angeblich krebserregende Unkrautvernichter mit dem Wirkstoff Glyphosat ist die Strafe für den Konzern drastisch reduziert worden. Das zuständige Gericht in San Francisco senkte den Schadens- und Strafschadensersatz, den das Unternehmen dem Krebs-Opfer Dewayne Johnson zahlen muss, am Montag von ursprünglich 289 Millionen auf 20,5 Millionen Dollar (17,9 Mio Euro). Allerdings wurde der Schuldspruch nicht wie von Bayer gefordert aufgehoben./ag/mis
Quelle: dpa-Afx