KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wie sachlich müssen verärgerte Kunden und Kundinnen nach einem Geschäft über die Internetplattform Ebay ihre Kritik formulieren? Darüber hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch verhandelt. Die Vorsitzende Richterin Rhona Fetzer deutete an, dass die Grenze erst bei Schmähkritik liegen könnte. So werden Äußerungen genannt, bei denen es nicht um die Sache geht, sondern das Herabwürdigen im Vordergrund steht. Das Recht zur freien Meinungsäußerung sei recht weitreichend. Wann der achte Zivilsenat sein Urteil spricht, war zunächst unklar. (Az. VIII ZR 319/20)

In dem Fall hatte ein Mann über Ebay bei einem Unternehmen aus Bayern vier Gelenkbolzenschellen gekauft. Von den gezahlten 19,26 Euro waren 4,90 Euro Versandkosten. Nach Erhalt der Ware schrieb er in einer Bewertung: "Ware gut, Versandkosten Wucher!!" In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Ebay heißt es zum Thema Bewertungen: "Die von Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten." Dieser Wortlaut sei nicht eindeutig und lasse Interpretationsspielraum, sagte Fetzer./kre/DP/zb

Quelle: dpa-Afx