KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Montag (11 Uhr) mit zwei Klimaklagen gegen BMW
Die drei klagenden DUH-Geschäftsführer berufen sich auf ihr im Grundgesetz verankertes, allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dadurch, dass BMW und Mercedes einen zu großen Teil des globalen und nationalen Co2-Budgets aufbrauchten, würde der politische Handlungsspielraum beschränkt, sagen sie. So würden später weitreichende Maßnahmen zur Co2-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränken würden.
Auch Unternehmen in der Pflicht?
Die Argumentation basiert auf den berühmten Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Das Gericht hatte damals vom Gesetzgeber Nachbesserungen beim Klimaschutzgesetz gefordert. Die zum Teil noch sehr jungen Klägerinnen und Kläger würden durch die Regelungen in ihren Freiheitsrechten verletzt, hieß es. Denn: "Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030."
Damals ging es also um die Pflicht des Staates - heute um die Frage, ob auch Großemittenten wie BMW und Mercedes vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden können. In den Vorinstanzen in München und Stuttgart hatten die Klimaklagen gegen die Autohersteller keinen Erfolg. Ob der BGH am Montag schon ein Urteil fällt, ist unklar. (Az. VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23)/jml/DP/he
Quelle: dpa-Afx