Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine ab dem 1. Januar 2027 verfügbare, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, bei der Beiträge langfristig am Kapitalmarkt angelegt werden. Je nach Produkt können dafür etwa Fonds und ETFs genutzt werden; eine Beitragsgarantie ist beim Depot ohne Garantie nicht verpflichtend, sodass Chancen und Anlagerisiken bestehen. Der Staat fördert das Sparen mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen; bestehende Riester-Verträge können mit Bestandsschutz weitergeführt werden.
Eckpunkte
Wie funktioniert die Förderung?
Maximale Grundlage 540 €
Die ersten 360 Euro Eigenbeitrag fördert der Staat mit 50 Cent je Euro (180 Euro), weitere 1.440 Euro mit 25 Cent je Euro (360 Euro). Der Mindestbeitrag beträgt 120 Euro pro Jahr.
Kinderzulage +300 €
Bei einem Mindesteigenbeitrag von 25 Euro im Monat (= 300 Euro im Jahr) gibt es eine Kinderzulage bis zu 300 Euro pro Kind im Jahr (Die Zulage ist an den Kindergeldbezug gekoppelt und gilt nur für ein Elternteil.)
Berufseinsteigerbonus +200 €
Für junge Sparer unter 25 ist ein einmaliger zusätzlicher Bonus von 200 Euro vorgesehen
Steuerfreie Ansparphase + Steuerbonus
Während der gesamten Sparphase fallen keine Vorabpauschalen an, Umschichtungen im Depot sind ebenfalls steuerfrei. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich nachgelagert in der Auszahlungsphase.
Das fördert und fordert der Staat
Das fördert der Staat
- Grundzulage: bis zu 540 Euro jährlich
- Kinderzulage: bis zu 300 Euro je Kind und Jahr
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag
- Steuervorteil: Besteuerung grundsätzlich erst in der Auszahlungsphase
Das fordert der Staat
- Mindesteigenbeitrag: grundsätzlich mindestens 120 Euro pro Jahr
- Zertifizierter Vertrag: das Depot muss gesetzliche Vorgaben erfüllen
- Zulässige Anlagen: nur Anlagen aus der gesetzlichen Positivliste
- Altersvorsorgezweck: das Geld ist grundsätzlich bis zur Auszahlung gebunden
- Auszahlungsbeginn: frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren
- Nachgelagerte Besteuerung: Auszahlungen müssen grundsätzlich versteuert werden
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Aktuelles
Die neuesten Nachrichten zum Altersvorsorgedepot
Anbietervergleich
Wo kann ich ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Ab dem 1. Januar 2027 können Sie ein Altersvorsorgedepot bei Banken, Online-Brokern, Fondsgesellschaften oder Versicherern eröffnen, sofern sie ein zertifiziertes Produkt anbieten.
Anbietervergleich: Diese Angebote empfiehlt die Börse-Online-Redaktion
Standarddepot oder freie, selbstbestimmte ETF-Auswahl
- 0 € Depotgebühr, Ein- und Auszahlpläne gebührenfrei
- Beim Standarddepot: im ersten Jahr 0 % ETF-Kosten
- Beim Selbstentscheider-Depot: 0,99 € pro Kauf/Verkauf (0 € mit Kontomodell PRIME+)
zum Anbieter
Standarddepot Core, Standarddepot Plus oder Altersvorsorgedepot Flex
- 0 € Depotgebühr, keine Orderprovision für Sparpläne und Einmaleinlagen
- ETF-Kosten maximal 0,07 % p. a. ab dem sechsten Jahr
- Konditionen für Plus und Flex stehen noch aus
zum Anbieter
Standarddepot und Allgemeines Altersvorsorgedepot (mehr Freiraum bei ETF-Wahl)
- Geplanter Start: Januar 2027
- 50 Euro Early-Bird-Prämie bei Registrierung bis 31.12.2026
- Konditionen stehen noch aus
zum Anbieter
Grundlagen: Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?
Sie schließen bei einem förderfähigen Anbieter einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag in Form eines Depots ab. Ihre Einzahlungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben in zugelassene ETFs, Fonds oder andere zulässige Anlageformen investiert. In dieses Depot fließt auch die Förderung, sofern die Anforderungen dafür erfüllt sind (Auszahlung jeweils im Jahr darauf). So läuft das ab:
Einzahlen
Sie eröffnen ein Altersvorsorgedepot bei einer Bank oder einem Broker, legen einen Sparbetrag fest und zahlen im Idealfall regelmäßig ein.
Investieren
Ihre Einzahlungen werden entsprechend dem gewählten Anlagekonzept in zugelassene ETFs, Fonds oder andere gesetzlich zulässige Anlageformen investiert. Wechsel der ETFs während der Laufzeit sind möglich.
Förderung erhalten
Die staatlichen Zulagen werden grundsätzlich über den Anbieter bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beantragt. Diese werden dann im Regelfall im Folgejahr direkt gutgeschrieben und angelegt.
Auszahlung im Alter
Mit Ihrem Renteneintritt wandeln Sie das angesparte Vermögen in einen Auszahlungsplan um. Erst diese Auszahlungen werden besteuert. (Achtung: Die Auszahlungsphase kann grundsätzlich frühestens ab dem vollendeten 65. Lebensjahr beginnen.)
Warum ist der Wechsel zum ETF-/Fondssparen so wichtig?
Ab sofort bieten sich bei der Altersvorsorge mehr Chancen auf Rendite am Kapitalmarkt, dafür entfällt der Zwang zur Beitragsgarantie, der bei Riester Rendite gekostet hat. Das kann langfristig Renditepotenzial eröffnen, bedeutet aber auch, dass Sie während der Ansparphase womöglich auch einmal Kursverluste erleben werden.
Altersvorsorgedepot: Für wen lohnt sich eine Eröffnung?
Familie
Besonders interessant wegen der Kinderzulage, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Best Ager
Kann sich lohnen, aber die kürzere Laufzeit macht Kosten und Anlageauswahl besonders wichtig.
Selbstständige
Interessant, sofern eine unmittelbare Förderberechtigung besteht; Liquiditätsreserve einplanen.
Berufseinsteiger
Besonders gute Voraussetzungen für den langfristigen Vermögensaufbau und den Berufseinsteiger-bonus.
Bestandsschutz
Was passiert mit einem bestehenden Riester-Vertrag?
Guthaben aus bestehenden Riester-Verträgen dürfen in das neue Altersvorsorgedepot überführt werden, ohne dass Sie als Sparer die bisherige Riester-Förderung zurückzahlen müssen. Es besteht aber keine Pflicht, das zu tun. Riester-Sparer sollten deshalb die neue Förderung genau mit den konkreten Vertragsdaten ihres Altvertrags vergleichen.
Prüfen Sie vor einer Entscheidung:
- die garantierte Leistung
- den Rentenfaktor
- die laufenden Kosten, Wechselkosten und
- die bereits gezahlten Abschlusskosten
Vor allem, wenn Sie nur noch wenige Jahre bis zur Rente haben, kann es sinnvoll sein, den Riester-Vertrag aufgrund seiner Garantien zu behalten.
Achtung!
Kündigen Sie den Riester-Vertrag nicht vorzeitig, wenn Sie noch kein Altersvorsorgedepot haben. Eine Kündigung ohne Übertragung ist oft die schlechteste, weil teuerste Lösung.
Vergleich: Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan?
Altersvorsorgedepot
- bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr, zusätzlich Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus möglich
- Erträge werden während der Ansparphase grundsätzlich nicht laufend besteuert
- die Auszahlung wird nachgelagert besteuert; Geld ist grundsätzlich bis zur Auszahlungsphase gebunden
Normaler ETF-Sparplan
- keine staatliche Zulage, dafür jederzeit verfügbar
- laufende Besteuerung nach den allgemeinen Regeln
- Sparrate, Anlage und Auszahlung jederzeit frei anpassbar
Welche Kosten, Risiken und Einschränkungen gibt es?
ETF- und Fondsauswahl: Was ins Altersvorsorgedepot darf – und was nicht

Erlaubte Anlageklassen
- Weltweite Aktien-ETFs: Indexfonds auf breite Indizes wie den MSCI World oder den FTSE All-World
- Schwellenländer- und Anleihen-ETFs: Auch Regionen-ETFs, Renten-ETFs und solide Mischfonds sind erlaubt
- Risikoklassen: Zugelassen sind grundsätzlich geeignete Fonds und ETFs der Risiko- und Renditeklassen (SRRI) 1 bis 5

Ausgeschlossene Instrumente
- Einzelaktien: Der direkte Kauf von Aktien einzelner Unternehmen ist verboten
- Kryptowährungen: Bitcoin, Ethereum und andere Digitalwährungen dürfen nicht im Depot liegen
- Spekulative Produkte: Zertifikate, Derivate und Hebelprodukte sind ausgeschlossen
Standarddepot oder Freies Depot: Welche Art Depot für Sie infrage kommt
Standarddepot
- Vorgegebenes, einfaches Produkt mit zwei Fonds – einem Renditebaustein und einem Sicherheitsbaustein
- Im Standarddepot wird das Risiko stärker vorgegeben und typischerweise mit zunehmendem Alter reduziert
- Für das Standarddepot gelten besondere gesetzliche Kostenvorgaben (Deckel: 1,0 Prozent)
Freies Depot
- Größere Auswahl an zugelassenen ETFs und Fonds; Sie entscheiden selbst über die Anlage
- Im freien Depot bestimmen Sie die Risikostrategie weitgehend selbst
- Beim freien Depot hängen die Kosten stärker vom Anbieter und Vertrag ab – es könnte also teurer sein als das Standarddepot
Umschichtung vor der Rente: Wie läuft das beim Standarddepot ab?
- Bis fünf Jahre vor dem vereinbarten Auszahlungsbeginn: Anlage in Rendite- und Sicherheitsbaustein nach dem vorgesehenen Standardmix.
- Ab fünf Jahre vorher: Der Renditebaustein darf höchstens 50 Prozent des Kapitals ausmachen.
- Ab zwei Jahre vorher: Der Renditebaustein darf höchstens 30 Prozent ausmachen.
- Der restliche Anteil liegt im risikoärmeren Sicherheitsbaustein.
Risiko vs. Rendite: Vor- und Nachteile von Depots mit und ohne Garantie
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Vorteile |
Nachteile |
| Ohne Garantie |
Höhere Renditechancen durch mehr Aktien/ETFs |
Verluste möglich; keine Sicherung des eingezahlten Kapitals |
| 80 %-Garantie |
Mindestens 80 Prozent der eingezahlten Beiträge sollen zum Auszahlungsbeginn abgesichert sein |
Weniger Renditechancen und meist höhere Kosten als ohne Garantie |
| 100 %-Garantie |
Eingezahlte Beiträge sollen zum Auszahlungsbeginn vollständig abgesichert sein |
Sehr geringe Renditechancen; Inflation und Kosten können die reale Kaufkraft mindern |
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Ratgeber
Gut zu wissen – wertvolle Tipps zum Altersvorsorgedepot
FAQ
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
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Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Voraussichtlich ab 1. Januar 2027.
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Wie viel Förderung gibt es?
Es gibt bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr. Zusätzlich sind bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind und einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus möglich. Sparen im Altersvorsorgedepot auf einen Blick.
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Welche Anlagen sind möglich?
Erlaubt sind vor allem zugelassene ETFs, Fonds und bestimmte Anleihen. Dazu gehören beispielsweise breit gestreute Aktien-ETFs; die konkrete Auswahl hängt vom Anbieter ab. Was ins Altersvorsorgedepot darf – und was nicht.
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Gibt es eine Garantie?
Das klassische Altersvorsorgedepot kommt ohne Beitragsgarantie aus, wodurch höhere Renditechancen, aber auch Verluste möglich sind. Alternativ gibt es Garantieprodukte mit einer Garantie von 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge. Depot mit Garantie oder ohne? Die Vor- und Nachteile.
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Was passiert mit einem bestehenden Riester-Vertrag?
Ein bestehender Riester-Vertrag läuft grundsätzlich weiter und wird nicht automatisch umgewandelt. Ein freiwilliger Wechsel in einen neuen Altersvorsorgevertrag ist möglich; die bisherige Förderung muss dabei grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?