Deutsche Lufthansa AG: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft beginnt die Platzierung einer Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von circa EUR 525 Mio. mit Endfälligkeit in 2025

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10.11.2020 / 07:57 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Köln, 10. November 2020: Die Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft") hat heute beschlossen, eine nicht nachrangige und unbesicherte Wandelanleihe mit Endfälligkeit in 2025 mit einem Gesamtnennbetrag von circa EUR 525 Millionen anzubieten (die "Wandelschuldverschreibungen"). Die Wandelschuldverschreibungen werden in neue und/oder bestehende Namensaktien der Gesellschaft (die "Aktien") wandelbar sein.

Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika sowie außerhalb von Australien, Südafrika, Japan und jedem anderen Land, in dem das Angebot und der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen nach geltendem Recht untersagt ist, im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens zum Kauf angeboten (das "Angebot"). In Kanada ist das Angebot nur an institutionelle Investoren in Ontario, Québec, Britisch-Kolumbien oder Alberta gerichtet, welche nach anwendbaren kanadischen Wertpapiergesetzen gleichzeitig akkreditierte Investoren und kanadische zugelassene Investoren sind. Die Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft auf die Wandelschuldverschreibungen werden ausgeschlossen.

Die Gesellschaft plant, den Erlös aus dem Angebot für allgemeine Geschäftszwecke zu verwenden.

Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100% des Nennbetrags mit einer Stückelung von jeweils EUR 100.000 ausgegeben. Die Wandelschuldverschreibungen werden am 17. November 2025 zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt, sofern sie nicht vorzeitig gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und eingezogen wurden. Die Wandelschuldverschreibungen werden mit einem halbjährlich nachträglich zahlbaren Kupon zwischen 2,25 % und 2,75 % p.a. angeboten. Der anfängliche Wandlungspreis wird mit einer Wandlungsprämie zwischen 30 % und 35 % über dem Referenzaktienkurs (dem volumengewichteten Kurs der Aktien auf XETRA zwischen dem Beginn der Platzierung und der Preissetzung des Angebots am 10. November 2020) festgesetzt werden.

Die Gesellschaft wird die Möglichkeit haben, die noch ausstehenden Wandelschuldverschreibungen vollständig, aber nicht teilweise, zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener, aber nicht gezahlter Zinsen jederzeit (i) am oder nach dem 8. Dezember 2023 zurückzuzahlen, wenn der Preis der Aktie der Gesellschaft mindestens 130% des dann gültigen Wandlungspreises an jedem Handelstag innerhalb eines bestimmten Zeitraums beträgt oder (ii) wenn zu jeglichem Zeitpunkt der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen der von anderen Personen als der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften gehalten wird auf 20% oder weniger des Gesamtnennbetrages der Schuldverschreibungen, die ursprünglich ausgegeben wurden, gefallen ist.

Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von 90 Kalendertagen nach der Lieferung der Wandelschuldverschreibungen, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, keine Aktien und keine aktienähnlichen Wertpapiere (equity-linked securities) anzubieten und keine Transaktionen durchzuführen, die einen ähnlichen wirtschaftlichen Effekt haben.

Die finalen Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages festgesetzt und durch eine separate Pressemitteilung bekanntgegeben. Der Valutatag der Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich der 17. November 2020 sein, und die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse wird kurz danach erwartet.

Kontakt Dennis Weber, Vice President Investor Relations, Telefon 069 / 696 28000

Disclaimer

Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Südafrika, Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung) sind.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um die Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

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Quelle: dpa-Afx