HBI-Hyperion SE: Hauptversammlung stimmt nach Verlustanzeige gemäß 92 Abs. 1 AktG für Fortführungsplan und wählt neuen Verwaltungsrat

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22.06.2022 / 17:55 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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HBI-Hyperion SE: Hauptversammlung stimmt nach Verlustanzeige gemäß 92 Abs. 1 AktG für Fortführungsplan und wählt neuen Verwaltungsrat

Berlin, den 22. Juni 2022: Der Hauptversammlung der HBI-HYPERION SE (WKN: A2AAC8, ISIN; DE000A2AAC81) wurde gemäß § 92 Abs. 1 AktG. ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft angezeigt. Die HBIHYPERION SE hatte im Jahr 2020 im Zuge ihres Strategiewechsels als Inkubator eine strategische Investition in ein europäisches FintechUnternehmen bekannt gegeben. Die HBIHYPERION SE hatte dazu einen Wandelanleihenvertrag gezeichnet, um eine maximale Aktienbeteiligung in Höhe von 30% erreichen zu können. Aufgrund der Insolvenz des FintechUnternehmens muss dieser Wandelanleihenvertrag außerplanmäßig abgeschrieben werden. Es wurde ein Refinanzierungs- und Fortführungsplan erarbeitet. Diesem hat die Hauptversammlung einstimmig zugestimmt.

Zugleich hat die Hauptversammlung der vorgeschlagenen Neubesetzung des Verwaltungsrates und Teilen der Satzungsänderung zugestimmt. Den Verwaltungsrat bildet ab sofort Wolfgang Balters. Christian Juvet übernimmt weiterhin die Position des geschäftsführenden Direktors.

Auch den übrigen zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkten haben die teilnehmenden Aktionäre der außerordentlichen Hauptversammlung zugestimmt.

Kontakt: HBI-HYPERION SE Christian Juvet Kurfürstendamm 11 10119 Berlin E-Mail: info@hbi-hyperion.com www.hbi-hyperion.com

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Quelle: dpa-Afx