HBI-Hyperion SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG wegen außerplanmäßiger Abschreibung eines Wandelanleihenvertrages

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16.06.2022 / 19:10 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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HBI-Hyperion SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG wegen außerplanmäßiger Abschreibung eines Wandelanleihenvertrages

Berlin, den 16. Juni 2022: Die HBI-HYPERION SE (WKN: A2AAC8, ISIN; DE000A2AAC81) teilt mit, dass bei pflichtgemäßem Ermessen angenommen werden muss, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.

Die HBI-HYPERION SE hat im Jahr 2020 im Zuge ihres Strategiewechsels als Inkubator eine strategische Investition in ein europäisches Fintech-Unternehmen bekannt gegeben. Die HBI-HYPERION SE hatte dazu einen Wandelanleihenvertrag gezeichnet, um eine maximale Aktienbeteiligung in Höhe von 30% erreichen zu können. Aufgrund der Insolvenz des Fintech-Unternehmens muss dieser Wandelanleihenvertrag außerplanmäßig abgeschrieben werden.

Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG einzuberufende außerordentliche Hauptversammlung ist zeitnah für die kommende Woche geplant.

Kontakt: HBI-HYPERION SE Christian Juvet Geschäftsführender Direktor Kurfürstendamm 11 10119 Berlin E-Mail: info@hbi-hyperion.com www.hbi-hyperion.com

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Sprache: Deutsch Unternehmen: HBI-HYPERION SE Kurfürstendamm 11 10719 Berlin Deutschland Telefon: +49 30 300 149 3167 E-Mail: info@hbi-hyperion.com Internet: www.hbi-hyperion.com ISIN: DE000A2AAC81 WKN: A2AAC8 Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf EQS News ID: 1377659

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Quelle: dpa-Afx