mVISE AG beschließt Strategie mVISE GROWTH 2021/22 und Barkapitalerhöhung

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08.06.2021 / 13:45 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Vorstand und Aufsichtsrat haben in der heutigen Aufsichtsratssitzung die Strategie mVISE GROWTH 2021/22 beschlossen. Ziel der Strategie ist die Beschleunigung des Wachstumes der mVISE AG durch Integration oder auch Verschmelzung mit einer wertstiftenden Akquisition im 2. Halbjahr 2021. Damit soll die strategische Positionierung der Gesellschaft ausgeweitet und ein deutliches Ergebniswachstum erreicht werden.

Der Vorstand der mVISE AG (Deutsche Börse Scale, WKN 620458, ISIN DE0006204589) hat am heutigen Tag mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Beschluss gefasst, unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018 eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre durchzuführen. Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 8.952.918,00 EUR soll dabei um bis zu 895.291,00 EUR (entspricht 10% des Grundkapitals) durch Ausgabe von bis zu 895.291 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf bis zu 9.848.209,00 EUR erhöht werden. Die neuen Aktien werden ausschließlich ausgewählten qualifizierten Anlegern angeboten. Das endgültige Platzierungsvolumen und der Platzierungspreis werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Abschluss des Platzierungsverfahrens festgelegt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnanteilsberechtigt. Sie sollen prospektfrei zum Börsenhandel zugelassen und in die bestehende Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Die Transaktion wird durch die BankM AG begleitet und soll in den nächsten Tagen vollzogen werden. Nach dem Beschluss der heutigen Aufsichtsratssitzung soll der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung zur Vorbereitung für weiteres anorganisches Wachstum im Rahmen der Strategie mVISE GROWTH 2021/22 verwendet werden.

Aus diesem Grund wird die mVISE AG die Hauptversammlung 2021 im 2. Halbjahr 2021 durchführen. Die Einberufungsfrist für eine Hauptversammlung kann weiterhin - in Abweichung von § 123 I AktG - auf 21 Tage verkürzt werden. Die ordentliche Hauptversammlung kann in Abweichung von § 175 I 3 AktG - innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres stattfinden. (§ 1 III, V COVMG).

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Quelle: dpa-Afx