Baader Bank AG: Hauptversammlung 2021 wieder virtuell, Wahldividende für Aktionäre

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20.05.2021 / 07:30 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Hauptversammlung 2021 wieder virtuell, Wahldividende für Aktionäre

Die Baader Bank wird ihre Hauptversammlung in diesem Jahr abermals in virtueller Form abhalten. Aufgrund der nach wie vor anhaltenden COVID-19-Pandemie und zum Schutz aller Beteiligten wird die Veranstaltung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden. Die Durchführung der virtuellen Hauptversammlung beruht auf den im vergangenen Jahr neu geschaffenen gesetzlichen Erleichterungen*. Diese gelten nunmehr bis einschließlich 31. Dezember 2021.

Wie auch im Vorjahr kann das Stimmrecht ausschließlich durch Briefwahl oder eine Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt werden. Die gesamte Hauptversammlung wird am 1. Juli 2021 um 10:00 Uhr auf der Homepage der Baader Bank im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen. Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen sich spätestens bis zum entsprechenden Fristende anmelden. Benötigte Zugangscodes werden mit der Anmeldebestätigung versendet. Fragen können Aktionäre über ein elektronisches System einreichen.

Aktuelle Informationen zur Einladung, der Tagesordnung sowie zum Ablauf der virtuellen Hauptversammlung sind für Aktionäre und Interessierte auf der unternehmenseigenen Homepage unter der Rubrik "Hauptversammlung" im Bereich Investor Relations zu finden.

Dividendenvorschlag für 2021

Vorstand und Aufsichtsrat der Baader Bank schlagen der Hauptversammlung am 1. Juli 2021 vor, eine Dividende in Höhe von EUR 0,25 pro dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten.

Die Dividende soll nach Wahl der Aktionäre wahlweise in bar (Bardividende) oder in Form von Aktien der Baader Bank (Aktiendividende) geleistet werden. Bei den angebotenen Aktien handelt es sich um eigene Aktien aus dem Bestand der Baader Bank sowie um neue Aktien der Baader Bank aus einer Bezugsrechtskapitalerhöhung. Im Rahmen der Aktiendividende ist ein neues genehmigtes Kapital als Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung 2021 aufgeführt.

Das prospektbefreiende Dokument, das über die Anzahl und die Art der Aktien informiert und in dem die Einzelheiten zum Angebot dargelegt werden, ist auf der Internetseite der Baader Bank unter der oben genannten Rubrik veröffentlicht. Ergänzend dazu ein Factsheet, inkl. einem FAQ-Bereich, das mögliche Fragen im Zusammenhang mit der Aktiendividende beantwortet. Ab heute ist zudem der Geschäftsbericht der Baader Bank u.a. auf der Unternehmenswebseite verfügbar.

*Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569).

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Quelle: dpa-Afx