EANS-Adhoc: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (BTV) ? Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien beschlossen
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kein Stichwort 16.06.2021
Innsbruck - am 16.06.2021 - In der heutigen Versammlung der Vorzugsaktionäre der BTV wurde mit Sonderbeschluss gemäß § 129 Abs 3 AktG dem Hauptversammlungsbeschluss ebenfalls vom heutigen Tag zugestimmt, der die Umwandlung sämtlicher bestehender Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien der BTV durch Aufhebung des Vorzugs gemäß § 129 Abs 1 AktG und die diesbezügliche Änderung der Satzung in § 4 zum Gegenstand hatte.
Die Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien wird mit Eintragung der beschlossenen Satzungsänderung der BTV im Firmenbuch wirksam. Mit dieser Eintragung im Firmenbuch werden alle stimmrechtslosen Vorzugs-Stückaktien im Verhältnis 1:1 in stimmberechtigte Stamm-Stückaktien der BTV umgewandelt. Dabei bleibt die Höhe des Grundkapitals der BTV unverändert.
Nachdem die UniCredit Bank Austria AG der Beschlussfassung nicht zugestimmt und Widerspruch zu Protokoll gegeben hat, kann eine Anfechtung des Beschlusses nicht ausgeschlossen werden.
Über weitere Details zur Umwandlung, zur Börsennotierung der umgewandelten Vorzugs-Stückaktien an der Wiener Börse sowie des voraussichtlichen Zeitablaufs wird die BTV zeitgerecht informieren.
Rückfragehinweis: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Bereich Recht und Beteiligungen, Dr. Stefan Heidinger, +43-505333-1500, stefan.heidinger@btv.at
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft Stadtforum 1 6020 Innsbruck
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Emittent: Bank für Tirol und Vorarlberg AG Stadtforum 1 A-6020 Innsbruck Telefon: +43(0)5 05 333 FAX: +43(0)5 05 333- 1408 Email: info@btv.at WWW: www.btv.at ISIN: AT0000625504, AT0000625538 Indizes: WBI Börsen: Wien Sprache: Deutsch
Quelle: dpa-Afx