LUXEMBURG (dpa-AFX) - Ryanair
Deutschland hatte im April 2020 die Beihilfe zugunsten von Condor in Brüssel angemeldet. Dabei ging es um zwei staatlich abgesicherte Darlehen mit vergünstigtem Zinssatz im Umfang von 550 Millionen Euro. Hintergrund waren Schäden durch Streichung oder Verschiebung von Flügen wegen Reisebeschränkungen in der Corona-Pandemie. Der Billigflieger Ryanair klagte gegen die Freigabe durch die Kommission. Das Unternehmen moniert unter anderem Verletzungen des freien Dienstleistungsverkehrs.
Der Fall Condor ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche Corona-Hilfen für Konkurrenten vorgeht. Bisher hatte der Kläger in einigen Fällen Erfolg, in anderen aber nicht./vsr/DP/stw
Quelle: dpa-Afx