IRW-PRESS: Core One Labs Inc.: Core One Labs erwirbt Beteiligungen an medizinischen Einrichtungen

Vancouver, British Columbia, Kanada - 10. Juli 2020 - Core One Labs Inc. (CSE: COOL), (OTCQX: CLABD), (Frankfurt: LD62, WKN: A2P8K3) (das Unternehmen) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen die bereits am 5. Juni 2020 angekündigte Übernahme (die Übernahme) des gesamten in Umlauf befindlichen Aktienkapitals von Rejuva Alternative Medicine Research Centre Inc. (Rejuva) sowie eines Viertels des nicht mit Stimmrechten ausgestatteten Aktienkapitals von Shahcor Health Services Inc. (Shahcor) abschließen konnte. Rejuva und Shahcor sind zwei Unternehmen in Privatbesitz, die ambulante medizinische Versorgungseinrichtungen in Vancouver und West Vancouver (British Columbia) betreiben und zusammen eine Klientel von mehr als 200.000 Patienten betreuen. Das Unternehmen hat die Absicht, sein Produktangebot in diesen Versorgungseinrichtungen durch Forschung und Entwicklung weiter auszubauen und hier auch das geistige Eigentum an Psychedelika-Therapien und Therapien mit neuartigen Medikamenten einzubringen. Das Unternehmen wird daran arbeiten, die Wirksamkeit und Bioverfügbarkeit bereits bestehender und neuer Medikamente, einschließlich Psilocybin, zu verbessern. Seine geschützten Verabreichungsmethoden sind derzeit in Form der CannaStrip-Technologie im Einsatz. Die Bioverfügbarkeit der Cannabisinhaltsstoffe in den vom Unternehmen entwickelten CannaStrips ermöglichen eine effizientere Aufnahme der aktiven Wirkstoffe und sind damit das optimale Verabreichungssystem für die Mikrodosierung. Medizinische Patienten, die an alternativen Behandlungsmethoden interessiert sind, haben die Möglichkeit, diese weniger invasive Therapie zur Linderung ihrer Symptome und Komplikationen zu nutzen. Core One und Rejuva planen die Weiterentwicklung der Psychedelika-Therapien und wollen sich über klinische Humanstudien ein Portfolio aus geistigen Eigentumsrechten aufbauen, um eine solide Plattform für die Medikamentenentwicklung im Bereich der psychedelischen Medizin errichten zu können. Die Übernahme erfolgte im Einklang mit den entsprechenden Aktientauschvereinbarungen, die mit den jeweiligen Aktionären von Rejuva und Shahcor am 9. Juli 2020 unterzeichnet wurden und in Kraft getreten sind. Als Gegenleistung für die Übernahme des in Umlauf befindlichen Aktienkapitals von Rejuva hat das Unternehmen 23.000.000 Stammaktien an die bestehenden Aktionäre von Rejuva begeben. Als Gegenleistung für die Übernahme eines Viertels des nicht mit Stimmrechtenausgestatteten Aktienkapitals von Shahcor hat das Unternehmen einen Barbetrag in Höhe von 400.000 Dollar sowie 5.555.556 Stammaktien an die bestehenden Aktionäre von Shahcor entrichtet. Die bestehenden Aktionäre von Shahcor haben außerdem das Anrecht auf eine einmalige Bonuszahlung in Höhe von 1.000.000 Dollar (die Bonuszahlung), sofern Shahcor in den drei Monaten nach dem Abschluss der Übernahme einen wiederkehrenden Monatsumsatz in Höhe von mindestens 30.000 Dollar erzielt. Nach Ermessen des Unternehmens erfolgt die Bonuszahlung entweder in bar oder in Form von Stammaktien des Unternehmens und basiert auf dem volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktien des Unternehmens an der Canadian Securities Exchange in den zehn Handelstagen vor der Ausgabe der Aktien. Das Unternehmen ist mit Rejuva, Shahcor und deren Aktionären über den Fremdvergleichsgrundsatz verbunden. Aus der Übernahme ergeben sich keine grundlegenden Änderungen für das Unternehmen bzw. hat die Übernahme zu keiner Änderung in den Besitzverhältnissen des Unternehmens im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze sowie der Statuten der Canadian Securities Exchange geführt. In Verbindung mit dem Abschluss der Übernahme hat das Unternehmen einem Drittunternehmen nach dem Fremdvergleichsgrundsatz, das bei der Heranführung der Übernahme an das Unternehmen behilflich war, 2.300.000 Stammaktien (die Finder's Fee-Aktien) übergeben. Darüber hinaus hat das Unternehmen einem Berater, der beim Abschluss der Übernahme behilflich war, ein Verwaltungshonorar bezahlt, das sich aus 571.111 Stammaktien (die Verwaltungshonorar-Aktien) und einem Barbetrag in Höhe von 8.000 Dollar zusammensetzt. Die Finders Fee-Aktien sind nach den geltenden Wertpapiergesetzen an eine gesetzliche Haltedauer gebunden, die am 11. November 2020 endet. Über Core One Labs Inc. Core One Labs Inc. ist ein Technologieunternehmen, das seine Technologie in Lizenz an eine hochmoderne Produktions- und Verpackungsanlage in Südkalifornien vergibt. Mit seiner Technologie stellt das Unternehmen Strips aus Cannabisaufguss (ähnlich den Blättchen für frischen Atem) her, die nicht nur sicherer und gesünder sind als andere Verabreichungsvarianten, sondern auch mit einer besseren Bioverfügbarkeit der Cannabis-Inhaltsstoffe punkten. In einigen Strips werden auch zusätzlich ko-aktive Nahrungsergänzungsmittel wie Nutrazeutika, Vitamine und Peptide enthalten sein. Die Technologie ermöglicht eine neue Form der Verabreichung, mit der eine genaue Abmessung der Dosis sowie die Reinheit des ausgewählten Produkts sichergestellt werden. Core One Labs Inc. Joel Shacker Chief Executive Officer Nähere Informationen erhalten Sie über: InvestorRelations@coreonelabs.ca 1-866-347-5058 Vorsorglicher Hinweis/Haftungsausschluss: Die Canadian Securities Exchange (CSE) hat diese Meldung nicht geprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit des Inhalts dieser Pressemeldung. Die Informationen in dieser Pressemitteilung enthalten zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den Annahmen zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung basieren. Diese Aussagen spiegeln die aktuellen Schätzungen, Ansichten, Absichten und Erwartungen der Unternehmensführung wider. Sie stellen keine Garantie für zukünftige Leistungen dar. Das Unternehmen weist darauf hin, dass sämtliche zukunftsgerichteten Aussagen grundsätzlich ungewiss sind, und dass die tatsächlichen Leistungen von einer Reihe bedeutsamer Faktoren beeinflusst werden können, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat. Zu solchen Faktoren zählen unter anderem Risiken und Unsicherheiten in Bezug auf die relativ kurze betriebliche Existenz des Unternehmens und die Notwendigkeit der Einhaltung umweltrechtlicher und behördlicher Vorschriften. Außerdem zählt Marihuana zu den Medikamenten, die im Schedule I des US-Suchtgiftmittelgesetzes von 1970 gelistet sind. Obwohl der Kongress dem US-Justizministerium verboten hat, Bundesmittel aufzuwenden, um in die Umsetzung von Gesetzen zu medizinischem Marihuana einzugreifen, muss dieses Verbot jährlich erneuert werden um in Kraft zu bleiben. Demnach können die tatsächlichen und zukünftigen Ereignisse, Rahmenbedingungen und Ergebnisse erheblich von den Schätzungen, Ansichten, Absichten und Erwartungen abweichen, welche in den zukunftsgerichteten Informationen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen zu berichtigen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. 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Quelle: dpa-Afx