SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Apple
Gemäß der Entscheidung einer kalifornischen Bezirksrichterin sollten App-Entwickler in den USA das Recht bekommen, bei ihren Anwendungen per Links oder Schaltflächen auf Bezahlmöglichkeiten außerhalb von Apples Plattform hinzuweisen. Das Urteil fiel Anfang September in dem Prozess zwischen Apple und der Firma Epic Games, von der das Online-Spiel "Fortnite" stammt. Apple argumentierte, durch die Änderung drohe Schaden für Verbraucher und die Integrität der App-Store-Plattform.
Das Berufungsgericht störte sich unter anderem an der Feststellung der Bezirksrichterin, dass Apple mit seinen Geschäftspraktiken zwar nicht das Kartellrecht, aber ein kalifornisches Gesetz gegen unfairen Wettbewerb verletzt habe. Apple begrüßte den Aufschub. "Wir befürchten, dass die Änderungen zu neuen Datenschutz- und Sicherheitsrisiken geführt hätten", sagte ein Sprecher.
Epic wollte in dem Prozess das Recht erstreiten, auf dem iPhone einen eigenen App Store betreiben zu dürfen - und scheiterte damit. Doch die Bezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers entschied zugleich, dass Apple Entwicklern nicht mehr verbieten darf, Nutzer auf Möglichkeiten zum günstigeren Kauf der Artikel außerhalb des App Stores hinzuweisen.
Apple warnte, dass einige Entwickler aus Sicht des Konzerns die Entscheidung der Richterin zu großzügig interpretierten und auch ganze alternative Bezahlabläufe hinter die Links packen wollten. Wie der Konzern argumentiert, könnten dadurch böswillige Entwickler Nutzerdaten missbrauchen, während Apple dies nicht verhindern könnte.
Apple erlaubt den Kauf digitaler Güter - etwa virtuelle Artikel in Spiele-Apps - grundsätzlich über die hauseigene Bezahlplattform. Dabei wird eine Abgabe von 15 oder 30 Prozent an den Konzern fällig. Apple argumentiert unter anderem, dass durch das Verfahren Nutzer vor Betrugsversuchen und einem Missbrauch ihrer Daten geschützt würden. Einige App-Entwickler kritisieren, dass die Abgabe ungerechtfertigt hoch sei.
Das App-Store-System von Apple und des Android-Entwicklers Google
Quelle: dpa-Afx