WASHINGTON (dpa-AFX) - Der Lautsprecher-Spezialist Sonos
Die am Freitag veröffentlichte vorläufige Entscheidung des Richters kommt noch zur Prüfung vor die gesamten Kommission. Die Frist für eine Entscheidung läuft bis zum 13. Dezember.
Sonos hat bei der Anfang 2020 eingereichten Klage diverse Google-Geräte wie Smartphones der Marke Pixel und vernetzte Lautsprecher der Marke Nest im Visier. Bei den Patenten geht es etwa um Technologien zum Synchronisieren der Audio-Wiedergabe, zur Lautstärkeregelung und der WLAN-Anbindung. Da die meisten Geräte in Asien gefertigt werden, würde ein Importstopp der ITC den Verkauf der Technik in den USA stoppen.
Während Sonos die Schlussfolgerungen des Richters begrüßte, hält Google dagegen. "Wir verwenden keine Sonos-Technologie", sagte ein Google-Sprecher dem Finanzdienst Bloomberg.
Sonos weitete den Patentstreit auf weitere Länder aus und erzielte dabei in Deutschland eine Einstwillige Verfügung gegen den Verkauf einiger Google-Geräte. Der Internet-Konzern ging dagegen in Berufung.
Im ITS-Verfahren hatte Google betont, dass der Konzern Technologien habe, mit denen die von Sonos genannten Patente nicht verletzt würden und die Richter um eine Einschätzung dazu gebeten. Zugleich reichte Google in den USA eine Gegenklage ebenfalls mit dem Vorwurf von Patentverletzungen ein.
Sonos ist ein Pionier bei vernetzten Lautsprechern und ist spezialisiert auf Sound-Systeme für verschiedene Räume in einem Zuhause./so/DP/zb
Quelle: dpa-Afx