BERLIN (dpa-AFX) - Die Entscheidung der EU-Arzneimittelbehörde EMA zur uneingeschränkten Anwendung des Corona-Impfstoffes von Astrazeneca hat voraussichtlich keine unmittelbare Auswirkung auf das bisherige Votum der Ständigen Impfkommission (Stiko) in Deutschland. Was die EMA gemacht habe, könne man mit Sicherheit rechtfertigen, sagte Stiko-Mitglied und Infektionsimmunologe Christian Bogdan am Mittwoch bei einer Online-Diskussion des Science Media Centers. "Aber das, was die Stiko gemacht hat, kann man sicherlich genauso rechtfertigen."

Die Stiko hatte den Astrazeneca-Impfstoff zuletzt erst ab 60 Jahren empfohlen - und dabei auch Erfahrungen aus Großbritannien mit einbezogen, das schon einige Monate länger ältere Menschen mit diesem Vakzin impft. Die EMA-Entscheidung werde aber sicher ein Thema in einer der nächsten Stiko-Sitzungen werden, ergänzte Bogdan. "Vielleicht gibt es dann ja auch einen Begründungstext. Da werden wir uns nicht primär an einer Pressemitteilung orientieren."

Auch die Entscheidung der britischen Arzneimittelbehörde MHRA vom Mittwoch, das Astrazeneca-Vakzin nur noch an Erwachsene über 30 zu geben, habe keinen unmittelbaren Einfluss auf die Empfehlungen für Deutschland.

Grund für die Stiko-Einschränkung vor rund einer Woche war unter anderem das Auftreten von Hirnvenenthrombosen bei 1 bis 2 unter 100 000 geimpften jüngeren Frauen in Deutschland. Es gab auch wenige Fälle bei Männern in Deutschland - allerdings wurden bisher bundesweit 2,5 Mal mehr Frauen das erste Mal mit Astrazeneca geimpft.

"Es muss etwas sehr Seltenes sein", sagte Bodgan zu der schweren Nebenwirkung. "Wir müssen hier einen Mechanismus haben, wo es eine gewisse quasi Prädisposition geben muss." Denn wenn die Thrombosen durch das Transportmittel, durch das der Impfstoff in die Zellen geschleust wird, bedingt wären, "dann müsste das sehr viel häufiger auftreten".

Es gebe auch keinen ihm bekannten Hinweis, dass es eine Geschlechterpräferenz bei dem Mechanismus gebe, ergänzte er. Auch mehrere Mechanismen bei unterschiedlichen Patienten seien möglich.

Trotz sehr seltener Fälle von Hirnthrombosen hat die EU-Arzneimittelbehörde uneingeschränkt die Anwendung des Corona-Impfstoffes von Astrazeneca empfohlen. Der Nutzen des Wirkstoffes sei höher zu bewerten als die Risiken, hieß es zur Begründung. Bei Gremienentscheidungen gehe es immer auch um das Empfinden der einzelnen Gremienmitglieder und um Fragen der nationalen Betroffenheit, sagte Bogdan./vl/ggr/DP/fba

Quelle: dpa-Afx