MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Deutschen Umwelthilfe steht bei ihrer Klimaklage gegen BMW
Die Umwelthilfe will juristisch durchsetzen, dass der Münchner Autobauer den Verkauf von Benzin- und Dieselautos ab 2030 einstellt und bis dahin die CO2-Emissionen drastisch reduziert. Grundlage ist das Argument, dass die Abgase von Verbrennermotoren zur Zerstörung der Lebensgrundlagen beitragen und damit die Persönlichkeitsrechte verletzen.
Die Richter hingegen verwiesen darauf, dass BMW die Autos im Rahmen der Gesetze verkauft und nach Überzeugung des Senats dabei auch nicht gegen geltendes Recht verstößt. "Wir sehen das Anliegen, aber es passt nicht in der Struktur, in der wir uns befinden", sagte der Vorsitzende. Wenn die Umwelthilfe argumentiere, dass die Reduktion der CO2-Emissionen zu langsam voranschreite, "heißt das nicht, dass deswegen alle Verfahren und die Verfasstheit dieses Staates über den Haufen geworden werden".
Der 32. Senat will die Entscheidung am 12. Oktober verkünden. Die DUH hatte bereits in erster Instanz vor dem Münchner Landgericht verloren. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch setzt nun auf die nächste Instanz: "Wir werden in jedem Fall vor den Bundesgerichtshof ziehen", sagte Resch nach dem Ende der Verhandlung. Die Umwelthilfe und Greenpeace hatten insgesamt vier Klimaklagen eingereicht - gegen BMW, Daimler, Volkswagen
Quelle: dpa-Afx