Bürgern winken bei der Einkommensteuerklärung für 2022 im Schnitt 1051 Euro Erstattung pro Bescheid, wenn sie rechtzeitig abgeben. 30 Ausfülltipps für Familien, Kapitalanleger und Immobilienbesitzer Von Stefan Rullkötter
Noch ist mehr als genug Zeit für die jährliche Pflichtaufgabe. Bis zum 30. September soll die Abgabefrist für die Steuererklärung 2021 nach Plänen der Bundesregierung verlängert werden.
Ein noch größeres Herz für Steuerpflichtige scheint der Bundesrat zu haben: Die Länderkammer schlägt nun in ihrer Stellungnahme zum aktuellen Gesetzesentwurf sogar eine Verlängerung um drei Monate bis zum 31. Oktober vor.
Zu beachten: Die Finanzämter haben unabhängig davon das Recht, die Einkommensteuererklärung schon vor Ablauf der allgemeinen Abgabefrist anzufordern. Das trifft meist Steuerpflichtige, die ihre Erklärung in den Vorjahren verspätet abgegeben haben und in erheblichem Umfang Steuern nachzahlen mussten. Die Vorab-Anforderung ist üblicherweise mit einer Frist von drei Monaten verknüpft. Nach Erfahrungen der Lohnsteuerhilfevereine bleibt ein solches Prozedere aber die Ausnahme.
Ganz gleich, welcher konkrete Abgabestichtag es am Ende sein wird: Nur jede sechste Einkommensteuererklärung wird noch auf Papier abgegeben. Ein Wechsel zur Online-Erklärung, die bereits rund 26 Millionen Bürger nutzen, ist in wenigen Schritten möglich.
Das behördliche Portal elster.de bietet Bürgern die Möglichkeit, ihre Einkommensteuerklärungen voll elektronisch zu erstellen. Wer noch keinen Elster-Account angelegt hat, klickt auf den Button "Benutzerkonto erstellen".
Um dieses zu nutzen, müssen Steuerpflichtige ein von der Finanzverwaltung kostenlos erstelltes Zertifikat anfordern. Dazu melden sie sich mit ihrer Steueridentifikationsnummer und weiteren persönlichen Daten an. Die Registrierung erfolgt in zwei Stufen: Nutzer bestätigen zunächst die von ihnen hinterlegte Mail-Adresse, indem sie eine eigens von der Finanzverwaltung gemailte "Aktivierungs-ID" nutzen. Zudem erhalten sie per Post einen "Aktivierungs-Code" für ihr Elster-Konto.
Wechsel zur Online-Erklärung
Danach können sich Steuerpflichtige jederzeit bei "Mein Elster" einloggen. Die Sicherheitsstandards sind hoch: Für den Login benötigen Nutzer die zugeteilte Zertifikatedatei und zusätzlich ein selbst festgelegtes Passwort. Die Steuererklärung ist anschließend direkt im Browser erstellbar - wahlweise in einer Sitzung oder mit beliebig vielen Logins.
E-Datenabruf erspart viel Arbeit
Mit dem Elster-Zertifikat, das jeweils drei Jahre gültig ist, steht Nutzern auch der sogenannte E-Daten-Abruf zur Verfügung. Die Berechtigung dazu beantragt man in seinem Elster-Konto unter dem Menüpunkt "Formulare & Leistungen", klickt dort auf "Belegabruf vor- ausgefüllte Steuererklärung" und wählt im Anschluss "Abrufcode beantragen".Die so abgerufenen Angaben müssen nicht mehr mühsam in die Formularfelder der Erklärung eingetippt werden.
Darunter fallen sämtliche durch Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger und private Versicherer elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelte Daten. Konkret sind das alle Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung, Rentenleistungen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Vorsorgeaufwendungen sowie zu Riester-und Rürup-Verträgen. Auch Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken- und Elterngeld sowie Beiträge zur Vermögensbildung ("VL-Verträge") können abgerufen - und automatisch in die Erklärung eingeladen werden.
Ausfülltipps für Familien:
Freibetrag I
Für 2021 auswärtig untergebrachte volljährige Kinder haben Eltern 924 Euro Ausbildungsfreibetrag. Alleinerziehenden steht ein wegen der Corona-Pandemie erhöhter Entlastungsbetrag von 4.008 Euro (statt 1.908 Euro) für ein Kind zu. Wechseln Kinder zwischen getrennt lebenden Eltern, bekommt der Kindergeldbezieher den Freibetrag.
Anlage Kind, Zeilen 49-54 und 61-67
Freibetrag II
Finanzämter müssen in 2021 gezahltes Kindergeld (219 Euro/Monat fürs erste Kind) und Kinderfreibetrag (8.388 Euro) so berücksichtigen, dass es für die Eltern am günstigsten ist. Ab zu versteuernden Einkommen von rund 60.000 Euro wird Kindergeld mit den Freibeträgen verrechnet. Mehrbeträge werden erstattet. Es ist ratsam, dieses Formular für jedes Kind auszufüllen.
Anlage Kind, Z. 43 f.
Handwerker
Wer 2021 Handwerkerleistungen für Arbeiten an oder in seinem Privathaushalt in Auftrag gegeben hat und durchführen ließ, kann 20 Prozent der unbar bezahlten Beträge für Arbeitskosten direkt von seiner Steuerschuld abziehen, maximal 1.200 Euro. Eine prozentuale Aufteilung des Rechnungsbetrags in Arbeits- und Materialkosten ist für das Finanzamt ausreichend.
Anl. Haushalt, Z. 6-9
Haushalt
Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen sind bei unbarer Zahlung zu 20 Prozent (maximal 4.000 Euro) direkt von der Steuerschuld abziehbar. Neben Ausgaben für Haushaltshilfen, Gärtner, Winterräumdienste, Gehwegreinigung entlang der Immobilie, Altenpfleger, Au-pairs und Hausmeister gilt dies auch für Haustierbetreuer und sogar für Hausparty-Personal.
Anl. Haushalt, Z. 4-5
Kindbetreuung
Eltern können unbar bezahlte Betreuungskosten für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren als Sonderausgaben absetzen. Abzugsfähig sind zwei Drittel der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Kind. Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung sind anzurechnen. Auch Ausgaben für Verpflegung, Nachhilfe, Sport- und Freizeitaktivitäten der Kinder sind nicht absetzbar.
Anl. Kind, Z. 76-82
Kindergeld
Eltern können für volljährigen Nachwuchs unter 25 Jahren weiter Kindergeld beanspruchen, wenn dieser eine Berufsausbildung absolviert, sich vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemüht oder sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten kann. Beenden erwachsene Kinder die Ausbildung, weil sie erkrankt sind, gibt es kein Kindergeld mehr (BFH, Az. III R 43/20).
Anl. Kind, Z. 15-24
Mietverträge
Wer 2021 Wohnimmobilien an Angehörige neu vermietete, musste mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, um Werbungskosten wie Kreditzinsen und Renovierungsausgaben voll absetzen zu können. Zuvor waren es noch 66 Prozent. Maßstab ist die für eine vergleichbare Wohnung erzielbare Kaltmiete zuzüglich sämtlicher umlagefähiger Nebenkosten.
Anl. V, Z. 8-24, 31-52
Schulgeld
Hatten Eltern 2021 Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge, können sie 30 Prozent des gezahlten Schulgelds als Sonderausgaben geltend machen, maximal 5.000 Euro pro Kind. Auch Ausgaben für Schulen in EU- und EWR-Staaten wie Norwegen und der Schweiz sowie weltweit für deutsche Lehrinstitute sind bei gleichwertigen Schulabschlüssen abzugsfähig.
Anl. Kind, Z. 65-67
Unterhalt I
Unterhaltszahlungen an geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner sind bis zur Höhe von 13.805 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Für den Ex-Gatten übernommene Beiträge zu einer Basiskranken- oder Pflegepflichtversicherung sind zusätzlich abzugsfähig. Dafür muss der Unterhaltsberechtigte im Inland leben und erhaltene Leistungen in der Anlage U deklarieren.
Anlage SO, Zeile 6
Unterhalt II
Alternativ können Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Dafür ist keine Zustimmung des Empfängers notwendig. Der Steuerabzug für 2021 ist auf 9.744 Euro begrenzt. Übernommene Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung erhöhen den abzugsfähigen Betrag. Einkünfte des Empfängers über 624 Euro sind anzurechnen.
Anl. Außerg. Belast.
Ausfülltipps für Kapitalanleger:
Aktienverluste
Wer seine 2021 realisierten Aktienverluste mit anderen Kapitaleinkünften wie Dividenden und Zinsen verrechnen möchte, könnte von einem beim Verfassungsgericht anhängigen Musterverfahren (Az. 2 BvL 3/21) profitieren. Alle Bescheide ergehen zu der Frage, ob die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienverluste verfassungsgemäß ist, ab 2009 nur noch vorläufig.
Anl. KAP, Z. 7-15
Bescheinigung
Wer Wertpapierdepots bei mehreren Geldinstituten hat und für 2021 realisierte Verluste aus Aktienverkäufen mit anderweitigen Aktiengewinnen bankübergreifend verrechnen will, muss eine Verlustbescheinigung vorlegen, die bis zum 15.12.2021 zu beantragen war. Gleiches gilt, wenn Zusammenveranlagte realisierte Verluste depotübergreifend verrechnen wollen.
Anl. KAP, Z. 7-15
Goldanlagen
Wer im Jahr 2021 Gold-ETCs (Exchange Traded Commodities) wie Xetra- Gold und Euwax Gold II, die Lieferansprüche auf physisches Gold grammgenau verbriefen, verkauft hat, kassiert Kursgewinne nach einer Haltedauer von mindestens zwölf Monaten steuerfrei. Verluste mit ETCs und physischem Gold sind nur bei Verkauf binnen Jahresfrist verrechenbar.
Anlage KAP, Z. 7-15
Günstigercheck
Haben Anleger Zweifel, ob für das Veranlagungsjahr 2021 die pauschale Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte (Satz: 25 Prozent) oder die Veranlagung nach dem persönlichen Grenzsteuersatz auf Basis des Gesamteinkommens (Satz: 14 bis 42 Prozent) vorteilhafter sind, können sie in ihrer Einkommensteuererklärung die sogenannte "Günstigerprüfung" beantragen.
Anl. KAP, Zeilen 4-5
Kirchensteuer
Wer für 2021 dem automatischen Kirchensteuereinbehalt auf Kapitalerträge widersprochen hat, muss bei der Anlage KAP in Zeile 6 eine "1" eintragen. Je nach Bundesland sind acht oder neun Prozent der Ab- geltungsteuer als Kirchen- steuer fällig. Damit die Ab- gabe als Sonderausgabe berücksichtigt wird, müssen Anleger immer auch die Zeilen 7 und 12 ausfüllen.
Anlage KAP, Z. 6-15
Kryptogeld I
Wer Bitcoin länger als zwölf Monate gehalten und 2021 verkauft hat, kann Gewinne derzeit noch steuerfrei einstreichen. Werden Kryptowährungen binnen eines Jahres wieder verkauft, setzt das Finanzamt bei Gewinnen den persönlichen Einkommensteuersatz (maximal 45 Prozent) an. Lagen diese unter der Freigrenze von 600 Euro, bleibt der Ertrag auch dann steuerfrei.
Anlage SO, Zeile 10
Kryptogeld II
Wer 2021 mit Bitcoin und Co Gewinne gemacht hat, kann sich auf ein beim Bundesfinanzhof anhängiges Verfahren (Az. IX R 3/22) berufen. Ein Anleger, der 3,4 Millionen Euro Gewinn erzielt hat, argumentiert, dass bei der Besteuerung von Krypto-Investments ein "strukturelles Vollzugsdefizit" bestehe und gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstoßen werde.
Anl. SO, Z. 42-49
Pauschalsteuer
Wer an der Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte (Satz: 25 Prozent) zweifelt, kann sich auf ein neues Musterverfahren berufen. Das Niedersächsische Finanzgericht hält die Vorschriften zur Abgeltungsteuer für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes und hat sie daher dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt (Az. 7 K 120/21).
Anl. KAP, Z. 7-15
Totalverluste
Totalverluste sind nur bis zu 20.000 Euro jährlich mit realisierten Kursgewinnen verrechenbar. Nicht berücksichtigte Miese sind aber auf Folgejahre vortragbar. Auch Verluste aus Termingeschäften sind derzeit nur bis zu 20.000 Euro pro Jahr verrechenbar. Ausgenommen davon sind Zertifikate und Optionsscheine, nicht aber CFDs, Swaps, Forwards, Futures und Devisengeschäfte.
Anl. KAP, Z. 7-15
Zulagen
Wer bis Ende 2021 Riester-Zulagen, Arbeitnehmersparzulagen und die Wohnungsbauprämie für das Jahr 2019 beantragt hat, kann diese noch erhalten, wenn er damals tatsächlich Anspruch darauf hatte. Dafür ist eventuell die nachträgliche Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung für 2019 nötig. Die Frist für die sogenannte Antragsveranlagung läuft vier Jahre.
Anlage AV, Z. 1-50
Ausfülltipps für Immobilienbesitzer:
Abfallentsorger
Der Bundesfinanzhof wird bald entscheiden, ob Müllabfuhr und Abwasserentsorgung haushaltsnahe Dienstleistungen sind, die mit 20 Prozent des Rechnungsbetrags (maximal 1.200 Euro) steuermindernd wirken. Eigentümer und Mieter könne sich auf das Musterverfahren (Az. VI R 8/22) berufen, wenn sie diese Kosten in der Erklärung geltend machen.
Anl. Haushalt, Z. 5
Baukindergeld
Wer 2021 Baukindergeld für den Neubau oder Erwerb von Wohneigentum in Deutschland bezogen hat, erhält die Leistungen (jährlich 1.200 Euro pro Kind über zehn Jahre) steuerfrei. Dazu musste bis 31. März 2021 der Kaufvertrag unterschrieben worden sein oder die Baugenehmigung vorgelegen haben. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Frist mehrmals verlängert.
Mantelbogen & Co
Einbruchschutz
Wer 2021 Handwerker mit Arbeiten zum Einbruchschutz an Eigenheim oder Mietwohnung beauftragt hat, kann für Arbeitskosten 20 Prozent der gezahlten Rechnungsbeiträge, maximal aber 1.200 Euro, direkt von der Steuerschuld abziehen. Zu beachten: Immobili- eneigentümer dürfen dabei keine staatlichen Zuschüsse oder geförderten Darlehen für Einbruchschutz abrufen.
Anl. Haushalt, Z. 6
Immo-Verkauf
Bei vermieteten Immobilien sind Verkaufsgewinne in der Regel erst nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Wurde 2021 eine selbst genutzte Immobilie verkauft, bleibt der erzielte Gewinn aber abgabenfrei. Der Steuervorteil gilt selbst dann, wenn das Wohnhaus oder die Eigentumswohnung im Jahr der Veräußerung kurzzeitig vermietet worden sind.
Anlage SO, Z. 31-41
Leerstand
Immobilieneigentümer können Werbungskosten für Vermarktungsbemühungen geltend machen, bis die passenden Mieter für leerstehende Objekte gefunden sind. Absetzbar sind Ausgaben für Mietinserate, Makler und die Ausstellung eines Energieausweises. Die Absicht, Mieteinkünfte zu erzielen, ist für den Fiskus auch mit Renovierungen im Jahr 2021 belegbar.
Anl. V, Z. 33-53
Nebenkosten
Wer Immobilien vermietet, hat spezifische Werbungskosten. Darunter fallen die Ausgaben für das Aufsetzen von Mietverträgen, die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen und die Korrespondenz mit Mietern. Kosten für Porto, Telefon und Schreibwaren akzeptieren Finanzämter in der Regel. Angeschaffte IT-Geräte dürfen nur bis zu zehn Prozent privat genutzt werden.
Anl. V, Z. 33-53
Reisekosten
Eigentümer können Fahrten zur Mietwohnung geltend machen, wenn sie sich dort 2021 mit Bewohnern getroffen oder Objekte an neue Mieter übergeben haben. Absetzbar sind 30 Cent pro gefahrenem Kilometer. Gleiches gilt für die Reisen zu Eigentümerversammlungen. Ab acht Stunden Aufwand pro Tag sind auch gesetzliche Verpflegungspauschalen abziehbar.
Anl. V, Z. 33-53
Schrebergarten
Wer Kleingartengrundstücke innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb verkauft, kann sich auf ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs berufen (Az. IX R 5/21): Schrebergärten gelten auch bei Verstoß gegen das Baurecht als "zu eigenen Wohn- zwecken genutzt". Die Verkaufsgewinne bleiben demnach auch bei einer Veräußerung innerhalb dieser Spekulationsfrist steuerfrei.
Anl. SO, Z. 31-41
Straßenreiniger
Straßenreinigungsgebühren für eine öffentliche Straße sind nicht als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt (Bundesfinanzhof, Az.VI R 4/18). Ausgaben für Wohnungsreinigung, Garten pflege, Erd- und Pflanzarbeiten sowie für Hausmeister-, Winterdienste und Leitungs-Dichtheitsprüfungen sind aber zu 20 Prozent (maximal 4.000 Euro) direkt von der Steuer abziehbar.
Anl. Haushalt, Z. 5
Wohnungsbau
Wer privat Mietwohnungen baut oder neue Wohnungen zur Miete in bestehenden Gebäuden schafft und Bauanträge vor dem 1. Januar 2022 gestellt hat, kann vorübergehend mehr Ausgaben absetzen. Investoren können dann vier Jahre jährlich fünf Prozent als Sonderabschreibung nutzen. Hinzu kommt die reguläre lineare Abschreibung von jährlich zwei Prozent.
Anl. V, Z. 33-53