Leser fragen – die Redaktion antwortet Von Stefan Rullkötter
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Für mich ist es ein Dauerärgernis: Wenn ich meine realisierten Aktienverluste mit anderen Kapitaleinkünften wie Dividenden und Zinsen verrechnen möchte, bin ich nach aktueller Gesetzeslage daran gehindert. Auch Kursverluste aus Termingeschäften sind derzeit lediglich bis zur Höhe von 20.000 Euro pro Jahr verrechenbar. Nicht berücksichtigte Miese kann ich hier lediglich auf Folgejahre vortragen. Ausgenommen davon sind zwar Zertifikate und Optionsscheine, nicht aber CFDs, Swaps, Forwards, Futures und Devisengeschäfte. Könnte sich daran schon bald etwas ändern?
€uro am Sonntag: Die nach Meinung vieler Steuerexperten nicht praxistauglichen Begrenzungen der Verlustverrechnung bei Aktien- und Termingeschäften soll tatsächlich reformiert werden. Das sieht der Entwurf eines "Zukunftsfinanzierungsgesetzes" vor, eine Initiative von Bundesfinanz- und -justizministerium, die beide von FDP-Politikern geleitet werden. Konkret soll der sogenannte "gesonderte Verlustrechnungskreis" bei Aktien abgeschafft werden. Realisierte Verluste könnten dann mit allen Kapitaleinkünften verrechnet werden, nicht nur mit realisierten Gewinnen aus Aktiengeschäften. Auch die gesonderten Verrechnungskreise für Miese aus Termingeschäften und Totalverlusten sollen nach diesem Gesetzesentwurf schon bald Vergangenheit sein.
Ob die SPD als größter Koalitionspartner der Ampel-Regierung bei der geplanten "wesentlichen Vereinfachung der Abgeltungsteuer" mitzieht, ist fraglich: Die zusätzlichen Verrechnungsbeschränkungen bei Totalverlusten und Termingeschäften waren 2019 auf Betreiben des damaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz eingeführt worden. Versteckt in einem Gesetz zu Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen hatte er damals Verschärfungen durchgedrückt, die ein Jahr später nur marginal korrigiert wurden.