Wer als Bürger oder Unternehmen gegen Entscheidungen der Finanzämter rechtliche Schritte einleitet, kann immer öfter damit rechnen, dass sie vom obersten deutschen Steuergericht zurückgenommen werden. Von Stefan Rullkötter
Die Erfolgsquote für klagende Steuerzahler steigt, teilte der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt in seinem Jahresbericht mit: Sie lag 2020 in den Revisionsverfahren bei 44 Prozent nach 40 Prozent im Vorjahr und bei den Nichtzulassungsbeschwerden bei 19 Prozent im Vergleich zu 17 Prozent im Jahr 2019. Bezogen auf alle Verfahren wurden 23 Prozent der Fälle zugunsten der Steuerzahler entschieden, im Jahr davor waren es 20 Prozent.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller Verfahren beim BFH lag 2020 trotz Corona wie im Vorjahr bei neun Monaten - und damit unter dem langjährigen Durchschnitt. Bei den Revisionsverfahren ware es im Schnitt 20 Monate, die Bearbeitung der Nichtzulassungsbeschwerden dauerte durchschnittlich sieben Monate. Insgesamt haben die obersten Finanzrichter vergangenes Jahr 2122 Verfahren erledigt, in 1 603 offen Fällen warteten Steuerzahler Ende 2020 auf Entscheidungen.
Der Jahresbericht des BFH enthält zugleich einen Ausblick auf die im Jahr 2021 zu erwartenden Entscheidungen von besonderer Bedeutung. Zwei der wichtigsten Urteile werden in puncto Rentensteuer fallen:
Wurden Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen in die Rentenversicherung eingezahlt und die Auszahlungen erneut besteuert, kann es zu einer verfassungswidrigen Dopelbesteuerung kommen. Aktuell sind dazu zwei Musterverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. X R 20/19; X R 33/19). Viele steuerpflichtige Rentner sind jedoch unsicher, ob sie von diesem Steuernachteil betroffen sind. In dem Fall sollten sie Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einlegen.