Die Aktionärsschützer waren mit ihrem Vorstoß auf der Hauptversammlung der Deutschen Bank im Mai durchgefallen. Knapp 86 Prozent hatten sich damals dagegen ausgesprochen, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO die Rückstellungen der Bank für Rechtsrisiken und ihr Risikomanagement durchleuchten soll. Nun muss das Gericht entscheiden, ob die Sonderprüfung trotzdem stattfinden soll.
"Das ist nicht nur ein formaler Akt", sagte Nieding. "Das Gericht muss Pflichtverletzungen zumindest für möglich halten." Die DSW habe dafür in ihrem Antrag aber ausreichend Gründe geliefert. Hinter dem Vorstoß stünden auch zahlreiche institutionelle Anteilseigner. Um den Antrag stellen zu können, braucht eine Aktionärsgruppe mindestens 40.000 Deutsche-Bank-Aktien.
Der Aufsichtsrat der Deutschen Bank hatte die Sonderprüfung abgelehnt. Gerade die finanziellen Risiken aus den zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, in die die Bank verwickelt ist, würden intern und extern schon vielfach untersucht. Die Angemessenheit der Rückstellungen werde zudem von den Jahresabschlussprüfern beurteilt. Der erhebliche Zusatzaufwand einer Sonderprüfung sei daher "nicht im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre", hieß es in der Stellungnahme.
Reuters