Die Meldungen über höhere Kontoführungsgebühren und Strafzinsen reißen nicht ab. Jüngst kündigte zum Beispiel die Stadtsparkasse München an, sie werde sich bei Neukunden fortan die Möglichkeit sichern, Minuszinsen zu kassieren, die im Bankenjargon Verwahrentgelte heißen. Die Bank gehört längst zu den Anbietern, die im Regelfall Kontoführungsgebühren kassieren. Bei ihnen allein wird es also womöglich nicht bleiben. Der Hintergrund des Vorstoßes: Banken, die Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken, müssen dafür mittlerweile 0,5 Prozent Minuszinsen zahlen. Die Kosten reichen die Institute - in welcher Form auch immer - an die Kunden weiter.

Trotz solcher Nachrichten: Noch gibt es kostenlose Girokonten. Allerdings schrumpft ihre Zahl. Die FMH-Finanzberatung hat für BÖRSE ONLINE mehr als 3500 Girokonten von 1297 Banken ausgewertet und nach Offerten Ausschau gehalten, die nichts kosten. Das Ergebnis: Zwar bieten hierzulande noch 106 Banken Konten ohne monatliche Gebühr an, oftmals gilt das aber nur unter bestimmten Bedingungen oder es fallen Kosten für einzelne Serviceleistungen an. Möchte der Kunde Zusatzkosten vermeiden, muss er ein reines Onlinekonto führen. FMH hat entsprechende Angebote ohne Gebühren herausgesucht. Die Girocard und die Kreditkarte kosten hierbei zum Beispiel nichts. Geldabheben am Automaten ist ebenso gebührenfrei wie es Onlineüberweisungen, Daueraufträge und Lastschriften sind. Einzelne Institute knüpfen ihr Angebot jedoch an einen monatlichen Mindestgeldeingang.

Natürlich besteht keine Sicherheit, dass Konten langfristig kostenlos bleiben. Ganz im Gegenteil: Angesichts der Geldpolitik der EZB zeichnet sich keine Entspannung bei den Geldhäusern ab. Bereits in den vergangenen Wochen haben zahlreiche Banken die Gebühren für ihre Konten erhöht. "Diese Erhöhungswelle dauert an", sagt Ingrid Größl, Vorständin beim Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) in Hamburg. "Neben der Postbank fallen vor allem Sparkassen auf, die weitere Erhöhungen ankündigen", ergänzt sie.

Verbraucher sollten wissen, dass eine Gebührenerhöhung mindestens zwei Monate vorher schriftlich angekündigt werden müsse. "Widerspricht der Kunde nicht, gilt dies als Zustimmung", erklärt sie. Widerspreche er, müsse er mit der Kündigung des Kontos rechnen und könne dann wechseln. Allerdings sollte man nicht überstürzt handeln. "Wer von seiner Bank gut beraten wurde und Kredite zu fairen Konditionen bekommen hat, sollte vorsichtig sein", meint Größl. In solchen Fällen könnten Kunden in der Zukunft ebenfalls damit rechnen, fair beraten und mit Krediten versorgt zu werden. "Scheint die neue Gebühr überzogen, kann man seine bisherige Bank konsultieren. Vielleicht lenkt sie ein", sagt die Finanzexpertin vom IFF.

Die Preise für Serviceleistungen wie Daueraufträge, Lastschriften und Überweisungen variieren von Bank zu Bank. Vor einem Wechsel sollte man das eigene Nutzerverhalten genau prüfen und überlegen, auf welche Leistungen man besonders angewiesen ist. Erst danach hat ein Vergleich der Preis- und Leistungsverzeichnisse Sinn, um sich für ein Konto zu entscheiden, das zu den eigenen Bedürfnissen passt. Wie auch immer die nächste Meldung über Strafzinsen ausfallen mag.