Seit Ende August schwächelt der Euro wieder zum US-Dollar: Aktuell sind weniger als 1,10 US-Dollar für einen Euro zu bezahlen, im Mai musste man noch gut 1,15 US-Dollar hinblättern. Umgekehrt sieht die Entwicklung zum britischen Pfund aus. An diesen Entwicklungen lässt sich gut ablesen, dass an den Devisenmärkten Freud und Leid dicht beieinander liegen. Wer mit Fremdwährungskonten liebäugelt, sollte sich darüber im Klaren sein. Schwächelt der Euro, kann man in Fremdwährung profitieren. Wenn nicht, drohen schnell Verluste.
Bei deutschen Onlinebrokern und bundesweit agierenden Geschäftsbanken sind neben tagesgeldartigen Konten vor allem Fremdwährungskonten zur Abwicklung von Wertpapierkäufen und -verkäufen im Ausland gängig (siehe Tabelle). Oft ist sogar das Depot eine Voraussetzung, ein Fremdwährungskonto führen zu können. Die großen Geschäftsbanken, nicht aber die Onlinebroker, offerieren in der Regel auch laufende Konten in Fremdwährungen, üblicherweise sind diese aber nicht kostenlos. Bei der Mehrheit der Onlinebroker ist die Führung eines Fremdwährungskontos zur Depotverrechnung, aber auch zur Geldanlage dagegen kostenfrei.
Nicht umsonst ist häufig der Währungsumtausch (Konvertierung). Neben dem allseits üblichen Devisenan- und Verkaufsspread fallen bei mehreren Anbietern unseres Vergleichs zusätzliche Kosten an (siehe Tabelle). Mit dem Spread zufrieden geben sich etwa Maxblue, Onvista Bank, Sino, Sparkassen Broker und Vitrade.
Auf Währungen, bei denen mit stärkeren Kursausschlägen und tendenziell mit einer Abwertung zum Euro gerechnet wird, lassen sich manchmal auch Zinsen kassieren. Etliche Anbieter unseres Vergleichs zahlen jedoch generell keine Zinsen auf Fremdwährungen. Das ist steuerlich sogar von Vorteil. Generell gilt, dass auf Gewinne aus Fremdwährungsverkäufen keine Abgeltungsteuer anfällt. Vielmehr gelten sie als private Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz (EStG).
Das bedeutet: Es gilt eine einjährige Haltefrist, innerhalb dieser Frist sind erzielte Kursgewinne zum persönlichen Steuersatz steuerpflichtig, erst danach steuerfrei. Was viele Anleger noch immer nicht wissen: Wer in einem Jahr Zinserträge auf seinem Fremdwährungskonto erzielt, dessen Spekulationsfrist steigt sogar auf zehn Jahre (Paragraf 23, Absatz 1, Nummer 2, Satz 4 EStG).
Seit Mitte 2015 fallen Fremdwährungskonten unter die gesetzliche Einlagensicherung von 100 000 Euro, davor waren nur Einlagen in Euro oder in einer EU-Währung geschützt. Die Entschädigung wird in Euro ausgezahlt. Es gilt der Referenzkurs der Europäischen Zentralbank von dem Tag, an dem der Entschädigungsfall festgestellt wurde.