Ein Hersteller habe ein berechtigtes Interesse, eine qualitativ hochwertige Beratung sicherzustellen und dürfe daher den Vertrieb bei Amazon untersagen, erklärte das Gericht in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Damit setzte sich der Rucksackhersteller Deuter durch. Das Urteil des Frankfurter Gerichtes ist allerdings bisher nicht rechtskräftig. Die Richter verwarfen ein Urteil der Vorinstanz und stellten sich gegen das Bundeskartellamt, dem Online-Vertriebsverbote ein Dorn im Auge sind. Hersteller dürften Händlern jedoch nicht verbieten, Produkte in Preisvergleichsportalen zu bewerben, bestätigte das Gericht die Entscheidung der Vorinstanz. (11 U 84/14 (Kart) / 11 U 96/14 (Kart))
Dem Bundeskartellamt stemmt sich gegen Versuche von Herstellern, den Verkauf im boomenden Online-Handel einzuschränken. So hatte sich Adidas 2014 dem Druck der Wettbewerbshüter gebeugt und Verkaufsbeschränkungen im boomenden Online-Handel gestrichen.
Der Preiskampf, der auf den offenen Online-Marktplätzen am heftigsten tobt, ist vielen Ladenbesitzern ein Dorn im Auge. Sie beklagen, dass sich Kunden bei ihnen beraten lassen und die Ware dann beim Billiganbieter im Netz bestellen. Der deutsche Einzelhandelsverband HDE verwies allerdings auf Studien, wonach sich noch mehr Kunden umgekehrt zuerst im Internet informierten und dann im Ladengeschäft kauften.
Reuters