In vier Bundesländern können Ruheständler bereits ihre Finanzämter die Steuererklärung machen lassen. Steuerexperte Peter Schmitz über die Vor- und Nachteile. Von Stefan Rullkötter

Börse Online: Was bedeutet die vereinfachte Veranlagung für Alterseinkünfte?
Peter Schmitz: Dieses neue Formular ist ein Schritt zur sogenannten Amtsveranlagung. Damit können Ruheständler in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen ihrem Finanzamt erlauben, Steuern weitestgehend auf Basis der dort schon bekannten Daten festzusetzen. Das sind bei Ruheständlern insbesondere die Einnahmen aus Renten und Pensionen, die von Rentenversicherungsträgern oder dem ehemaligen Dienstherrn elektronisch ans Finanzamt gemeldet werden.

Hat das bald bundesweit geplante Angebot der Finanzverwaltung nur Vorteile?
Es ist bequem, dass man diese Daten dann nicht mehr selbst in ein Formular eintragen muss. Dies kann aber schnell zum Blindflug werden. Bei gesetzlichen Altersrenten erhalten Rentner grundsätzlich keine Information mehr, welche Beträge an das Finanzamt gemeldet wurden. Das macht es nahezu unmöglich, die Steuerfestsetzung nachträglich zu überprüfen - etwa darauf, ob Finanzämter Fehler gemacht oder Datenübertragungen nicht einwandfrei funktioniert haben.

Wo hakt es bei dieser Option sonst noch?
In dieser verkürzten Steuererklärung werden nur häufige Aufwendungen wie Krankheitskosten, Spenden und Handwerkerleistungen abgefragt. Nicht erfasst werden aber Unterhaltszahlungen an Angehörige und Pflegekosten. Auch wer weitere Einkünfte hat, etwa aus einer Nebentätigkeit oder Vermietung, oder wer den Altersentlastungsbetrag für Kapitaleinkünfte geltend machen und Abgel­tungsteuer zurückholen will, braucht den vollständigen Steuererklärungsvordruck.

Lohnt sich die vereinfachte Veranlagung?
Unterm Strich ein guter Ansatz, von dem aber längst nicht jeder Ruheständler profitieren kann. Die Schwächen liegen - wie bei den Arbeitnehmern - in den fehlenden Details.

Was wäre das optimale Modell für die Finanzverwaltung, um möglichst vielen Bürgern die Steuerklärung im Alter zu erleichtern?
Praktikabel wäre es, möglichst viele Daten für die Erklärung automatisiert zu sammeln, korrekt in die Formularfelder zu verteilen und dem Steuerzahler diesen vorausgefüllten Stand zur Prüfung vorzulegen - sodass bei Bedarf weitere Ausgaben ergänzt und Sparmöglichkeiten genutzt werden können.

Zur Person


Peter Schmitz ist seit 2009 Geschäftsführer von Buhl Tax Service ("Wiso"), Marktführer für Steuersoftware