Leser fragen – die Redaktion antwortet Von Stefan Rullkötter
BÖRSE ONLINE hat mehrfach über die inzwischen wieder aufgegebenen Besteuerungspläne für Gold-ETCs berichtet. Kommt die neue Steuer nun, oder kommt sie nicht? Wie sicher sind diese Produkte aus steuerrechtlicher Sicht langfristig?
Börse ONLINE: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem neuen Urteil bestätigt, dass Kursgewinne mit ETCs, die den Goldpreis abbilden und einen grammgenauen physischen Lieferanspruch auf das Edelmetall verbriefen, nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei sind. Geklagt hatte ein Anleger, der Gold Bullion Securities (durch physisches Gold besicherte, unbefristete Schuldverschreibungen ohne Verzinsung und Endfälligkeit) mehr als ein Jahr nach der Anschaffung mit Gewinn verkauft hatte. Dennoch besteuerte das zuständige Finanzamt den Gewinn als "Einkünfte aus Kapitalvermögen". Das Finanzgericht hatte seiner Klage in erster Instanz stattgegeben. Die Revision der Finanzverwaltung hat der BFH nun als unbegründet zurückgewiesen (Az. VIII R 7/17). Nach Auffassung der Richter führte der vom Kläger aus der Veräußerung der Gold Bullion Securities erzielte Gewinn nicht zu steuerbaren Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des maßgeblichen Paragrafen 20 Absatz 2 Satz 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes.
Auch die Bundesregierung verfolgt offiziell nicht länger den Plan, Gewinne mit Gold-ETCs in dieser Konstellation durch eine Gesetzesänderung zu besteuern. Das ergab eine Anfrage der FDP-Fraktion (BT Drucksache, Gz. 19/22447).