Leser fragen – die Redaktion antwortet Von Brigitte Wagemann und Stefan Rullkötter
Nach dem Wechsel der Depotbank sind mir von meinem neuen Anbieter für ausländische Aktien Spesen und Lagerstellenkosten in Rechnung gestellt worden. Das Geldinstitut erklärte mir dies mit "fremden Spesen". Diese Kosten muss ich wohl akzeptieren, habe aber darum gebeten, die Fremdkosten den Anschaffungskosten hinzuzurechnen. Dies wurde "aus steuerlichen Gründen" abgelehnt. Depotwechsel kommen ja derzeit bei Privatanlegern häufiger vor. Sind Bankspesen für Auslandsaktien hier tatsächlich nicht absetzbar?
Euro am Sonntag: Der Übertrag von Wertpapieren ist bei deutschen Banken und Brokern grundsätzlich kostenlos - unabhängig davon, ob das ganze Depot oder nur Teile davon übertragen werden. Denn die Herausgabe verwahrter Wertpapiere ist eine gesetzliche Pflicht der Geldinstitute.
Der Bundesgerichtshof hatte dies in zwei Grundsatzurteilen bereits vor längerer Zeit entschieden (Az. XI ZR 200/03 und XI ZR 49/04). Ausgenommen von der Gebührenbefreiung sind neben den möglichen Umschreibungskosten für Namensaktien aber auch Fremdkosten bei Lagerstellenwechseln ausländischer Wertpapiere.
Deshalb ist die Aussage Ihrer Depotbank grundsätzlich richtig. Zwar zählen auch Bankgebühren und Provisionen als Anschaffungsnebenkosten steuerrechtlich zu den Anschaffungskosten. "Gebühren für die nachträgliche Umbuchung von Wertpapieren bei einem Depotwechsel stehen jedoch nicht im Zusammenhang mit einer Anschaffung", erklärt Anton Götzenberger, Steuerberater aus Halfing bei Rosenheim. Nach den Vorschriften von Handelsgesetzbuch und Einkommensteuergesetz seien Anschaffungskosten nur solche Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben - und eben nicht, um diesen nachträglich umzubuchen oder von einem Depot in ein anderes zu befördern.