Als der US-Konzern Medtronic im vergangenen Juni bekannt gab, seinen Wettbewerber Covidien aus Irland für rund 43 Milliarden Dollar zu übernehmen, feierten Börsianer den Deal. Nicht nur, dass die beiden Medizintechnikfirmen mit ihren Produkten gut zusammenpassen. Mit der Fusion wurde auch beschlossen, den Sitz von Medtronic auf die grüne Insel zu verlegen - und Abgaben zu sparen: In den USA werden Unternehmensgewinne mit 35 Prozent besteuert, in Irland mit gerade mal 12,5 Prozent.

Das Konzernsteuersparmodell hat nun für viele deutsche Aktionäre ein böses Nachspiel: Mit dem Ende Januar vollzogenen Umzug wurden die alten Papiere der Medtronic Inc. in neue der Medtronic Plc. getauscht. Für den US-Fiskus ein willkommener Anlass, sich an den Aktionären schadlos zu halten: Er behandelt den Tausch als steuerpflichtigen Vorgang.

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Böse Überraschung auf Kontoauszug

"Nach der Einbuchung der neuen Aktien hat mir die Bank 29 580,60 Euro vom Girokonto abgezogen," berichtet etwa BÖRSE ONLINE-Leser Felix Huber (Name geändert), der 1500 Medtronic-Aktien seit 2004 im Depot hat. Begründung der depotführenden Postbank: "Diese Zahlung unterliegt der Vorschrift ‚Section 302 IRC‘ der US-amerikanischen Steuerbehörden." Die Fusion mit Covidien müsse demnach mit einem "Steuereinbehalt von 30 Prozent" belastet werden. Kunden hätten bei Vorlage entsprechender Formulare bis zum 26. Februar die Wahl, "die Zahlung nach amerikanischem Recht als Dividendenertrag oder als Veräußerungsgewinn" bewerten zu lassen. Hintergrund: Besitzer von US-Aktien müssen auf Dividendenzahlungen pauschal 30 Prozent Quellensteuer abführen - wenn sie nicht zuvor beim Bundeszentralamt für Steuern (steuerlichesinfo- center.de) einen Antrag auf Ermäßigung der US-Quellensteuer auf 15 Prozent gestellt haben. Diese wird dann auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet.

Inzwischen mehren sich Stimmen, Medtronic habe den Aktientausch falsch beim Fiskus angemeldet und ausländische Aktionäre könnten auf Antrag ihr Geld zurückerhalten. "Wenn ich gewusst hätte, dass der Aktientausch als Veräußerungsgewinn betrachtet wird, hätte ich meine Anteile vorher noch steuerfrei verkaufen können", klagt Huber.

Eine Vorwarnung des Unternehmens gab es aber nicht - ebenso wenig wie beim Google-Aktiensplit im Frühjahr. Ob es bei den anstehenden Kapitalmaßnahmen von Ebay und Yahoo anders läuft, bleibt abzuwarten. Und auch wie der deutsche Fiskus die Angelegenheit bewerten wird.

RED