Von Stefan Rullkötter
Der Hintergrund: Dieses Jahr sind rund 48 000 Rentner erstmals steuerpflichtig, insgesamt zahlen rund fünf Millionen Senioren Einkommensteuer. Das Bundesfinanzministerium rechnet in diesem Jahr mit Steuermehreinnahmen von 410 Millionen Euro.
Das Verfahren: Der Bund der Steuerzahler will mit einer Musterklage eine Doppelbesteuerung von Renten überprüfen lassen. Diese droht durch die lange Übergangsphase von 2005 bis 2040, in der die nachgelagerte Besteuerung eingeführt wird. Betroffen sind primär Selbstständige und Arbeitnehmer mit Rentenbeginn ab 2017, die über Jahrzehnte in der Nähe der Beitragsbemessungsgrenze in die Rentenkassen eingezahlt oder freiwillige Einzahlungen geleistet haben. Das gilt auch bei freiwilligen Einzahlungen in ein Versorgungswerk. Der Grund: Sie haben während ihres Berufslebens eigene Beiträge aus versteuertem Einkommen entrichtet. Diese sind aber unter Umständen in der Auszahlungsphase erneut einkommensteuerpflichtig.
Die Empfehlung: Wer seit 2017 oder später eine gesetzliche Rente bezieht und dafür Einkommensteuer zahlt, sollte grundsätzlich prüfen, ob er sich der Musterklage anschließt. Voraussetzung für einen späteren Klageerfolg ist aber, dass noch sämtliche Einkommensteuerbescheide seit dem Veranlagungsjahr 2005 vorliegen.