von Herausgeber Frank-B. Werner
Börsianer ließen sich bislang von den am kommenden Sonntag anstehenden Landtagswahlen wenig beeindrucken. Nach den jüngsten Umfrageergebnissen sollte man sie aber durchaus in Anlageüberlegungen einbeziehen. Denn wenn die tatsächlichen Wahlergebnisse so ausfallen, wie die Demoskopen das derzeit prognostizieren, ist der Vertrauensverlust der Bürger in die Große Koalition in Berlin wohl so groß, dass die Stimmen von CDU und SPD zusammen in drei Landtagen nicht mehr für eine absolute Mehrheit reichen. Das ist nicht deshalb beunruhigend, weil sich auf Landesebene eventuell völlig neue Konstellationen für eine tragfähige Regierung ergeben, sondern weil es bei den die Bundesregierung tragenden beiden Volksparteien - die nach dem 13. März vielleicht keine Volksparteien mehr sein werden - Panikreaktionen auslösen könnte. Unberechenbare Regierungsparteien sind aber das Letzte, was Investoren mögen. Bringt die nächste Woche eine veritable Regierungskrise, sollte man besser nicht im deutschen Markt investiert sein.
Da der von der Europäischen Zentralbank verordnete negative Einlagenzins offenbar zu einer Dauereinrichtung werden soll, müssen sich die Finanzinstitute Gedanken über ihre Überschussliquidität machen. Ein internes Schreiben des Bayerischen Sparkassenverbandes, aus dem die "FAZ" jetzt zitierte, empfiehlt die Bargeldlagerung im Tresor als Alternative. Die Rechnung überzeugt: Für den Versicherungsschutz von 1000 Euro im Tresor würden 1,50 Euro plus Versicherungsteuer fällig, was zusammen einer Belastung von 0,1785 Prozent entspräche. Der Negativzins, den die EZB erhebt, liegt bei 0,3 Prozent.
Ein Urteil gegen den gesunden Menschenverstand hat dieser Tage das Amtsgericht München gefällt: Wenn der Ehepartner stirbt, sei das kein Grund für den Rücktritt von einer gemeinsam geplanten Reise. Die Versicherung müsse nicht zahlen. Trauer sei keine unerwartete schwere Krankheit im Sinne der Reiserücktrittsbedingungen.