von Herausgeber Frank-B. Werner

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz versucht, an den Schwung des Frühjahrs anzuknüpfen. Mit zehn Vorschlägen für einen Zukunftsplan - "Deutschland kann mehr" - will er nun das erreichen, was er mit dem vor gut drei Wochen in Dortmund verabschiedeten Wahlprogramm nicht geschafft hat: Kanzlerin Angela Merkel und die Unionsparteien in eine inhaltliche Debatte zwingen. Dabei hat er so viel Inhaltliches nicht geboten. Der Ansatz, dem Staat mehr Verantwortlichkeiten zuzuweisen, und das auch mit höheren Steuern "bei den Reichen" zu unterlegen, ist jedenfalls nicht neu, allenfalls die Verpackung: Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse soll ein Pendant bekommen - die Investitionsverpflichtung des Staates. Man braucht wenig Fantasie, um sich auszumalen, wie ein Kanzler Schulz entscheiden wird, sollten die beiden Ziele einmal miteinander konfligieren. Und wie das Chancenkonto, das Schulz jedem mit festem Wohnsitz in Deutschland verspricht und das anfänglich mit 5000, später mit 15 000 bis 20 000 Euro dotiert sein soll, refinanziert werden wird, lässt der Kandidat auch im Dunkeln. In der Forderung nach einer digitalen Verwaltung ("Deutschlandportal") überrascht der wenig ambitionierte Zeithorizont von fünf Jahren. Die "FAZ" erklärt es nett: "Da eine Legislaturperiode vier Jahre dauert, muss das Portal nicht bis zur nächsten Bundestagswahl funktionieren."

Ein interessanter Gedanke wurde in diesen Tagen in Frankfurt wieder aufgewärmt. Um aufgrund des Brexits Bankgeschäft von London an den Main zu locken, hatte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer vorgeschlagen, den Kündigungsschutz für hochbezahlte Banker zu lockern. Man sei sonst mit anderen EU-Bankplätzen nicht wettbewerbsfähig. Da hat er wohl recht. In der Tat verstehen Ausländer - gerade bei Managern - nicht, dass man sich in Deutschland sogar in Krisenzeiten nicht ohne Weiteres von Personal trennen kann. Nun ist eine sektorale Differenzierung des Arbeitsrechts wohl verfassungswidrig, aber vielleicht sollte man einmal prüfen, ob das Argument nicht generell gilt.