Börsianer, die immer nur DAX-Titel auf Xetra handeln, bekommen es womöglich nie mit einer Teilausführung zu tun. Denn diese Titel werden hier so oft gehandelt, dass praktisch jede Order komplett ausgeführt werden kann - wenn denn der Preis stimmt. Zumal es für diese Titel meist einen oder mehrere sogenannte Market Maker gibt, die immer dann einspringen, wenn am Markt mal nicht exakt die Anzahl Aktien zur Verfügung steht, die geordert wurde, oder andere Anleger nicht exakt so viele Aktien abnehmen, wie verkauft werden sollen. Das Risiko für die Market Maker ist dabei recht begrenzt, da auf Xetra ständig jemand mit DAX-Aktien handelt.

Kein Market Maker für exotische Papiere

Anders sieht es aus, wenn man mit Titeln handelt, die nicht so liquide sind. Sprich: Wer auf Papiere setzt, bei denen kaum Handel stattfindet, kann es recht oft erleben, dass seine Order nicht in einem Zug ausgeführt wird, sondern in kleinen Häppchen - im Fachjargon "Teilausführungen" genannt. Im schlimmsten Fall bekommt man nicht so viele Aktien wie geordert oder man bleibt auf einigen Papieren sitzen, weil es dafür keine Abnehmer gibt. Was auch damit zu tun hat, dass es für exotische Papiere, die kaum gehandelt werden, meist keine Market Maker gibt. Natürlich ist es ärgerlich, wenn man nicht die gewünschte Anzahl an Wertpapieren bekommen oder losschlagen kann. Mindestens ebenso ärgerlich ist es aber, wenn man zwar die gewünschte Anzahl traden kann, dafür aber deutlich höhere Ordergebühren zahlen muss als eigentlich veranschlagt. Am ärgerlichsten ist es, wenn beides zusammenkommt: Nicht die gewünschte Stückzahl und dann auch noch höhere Orderkosten ...

Zumindest bei den bankeigenen Gebühren ist dieser Worst Case für Kunden des Sparkassen-Brokers ausgeschlossen. Das Institut verlangt für Teilausführungen keine zusätzlichen Gebühren, ganz egal an welcher Börse (siehe Tabelle unten). Die anderen 14 von BÖRSE ONLINE befragten Onlinebroker sind da weniger großzügig. So rechnet die Postbank grundsätzlich jede Teilausführung wie eine normale Order ab. Lediglich auf Xetra, Tradegate Exchange und Gettex können Teilausführungen kostenlos sein. Allerdings nur dann, wenn im Rahmen eines Best-Execution-Auftrags der Anleger diese Börse nicht aktiv gewählt hat, sondern sie vielmehr vom Broker ausgewählt wurde. Ebenfalls recht kundenunfreundlich werden Teilausführungen von der Targobank behandelt. Bei ihr sind Teilausführungen nur dann kostenlos, wenn sie am gleichen Tag und zum gleichen Kurs ausgeführt werden.

Standard bei den befragten Onlinebrokern ist dagegen, dass alle Teilausführungen, die am selben Tag stattfinden, ohne zusätzliche Kosten abgewickelt werden. Egal ob der Kurs exakt derselbe ist oder nicht. Bei Comdirect, Degiro, DKB - Deutsche Kreditbank, Flatex, ING Deutschland, Deutsche-Bank-Ableger Maxblue, Merkur Privatbank, NIBC Direct und Smartbroker ist das bei Orders auf allen in der Tabelle gelisteten Börsenplätzen der Fall, sofern an diesen über den jeweiligen Broker überhaupt getradet werden kann.

Kostenlos nur bei taggleichen Trades

Grundsätzlich ähnlich behandelt auch 1822 direkt, die Onlinetochter der Frankfurter Sparkasse, Teilausführungen. Jedoch sind bei diesem Broker Teilausführungen an der Börse Stuttgart inklusive Euwax immer kostenlos. An allen anderen Börsenplätzen unserer Übersicht gilt bei der 1822 direkt jedoch ebenfalls: Kostenlos nur bei taggleicher Ausführung. Für Kunden der Onvista Bank wiederum sind taggleiche Teilausführungen auf Xetra, an der Börse Frankfurt inklusive Zertifikatebörse Frankfurt, an der Londoner und der New Yorker Börse nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Bei Tradegate- und Gettex-Orders kann es laut Angaben der Onvista Bank aus technischen Gründen erst gar nicht zu Teilausführungen kommen. An der Euwax und allen deutschen Regionalbörsen (außer der Börse Frankfurt) wird dagegen jede Teilausführung von Onvista wie eine normale Order abgerechnet.

Am unübersichtlichsten sind die Regelungen bei der Consorsbank: Teilausführungen auf Tradegate Exchange und Gettex sind immer kostenlos, an den Börsen in London und New York werden sie immer wie eine normale Order abgerechnet. Bei Teilausführungen auf Xetra und Euwax, an der Frankfurter Zertifikate Börse sowie an allen deutschen Regionalbörsen entfallen ab der zweiten Teilausführung Grundgebühr und Mindestprovision, es wird jedoch für jede Teilausführung eine Börsenplatzgebühr fällig, die zwischen 1,50 Euro (Xetra) und 2,50 Euro schwankt.


hier finden sie die Tabelle Onlinebroker-Serie Teil 6: Teilausführungen

Im nächsten Teil der Onlinebroker-Serie dreht sich alles um weitere Zusatzkosten - etwa beim Handel mit Namensaktien.