Sie haben unter der Überschrift "Höhere Beiträge unwirksam" (Ausgabe 52-53/2020) von einem Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die AXA Krankenversicherung berichtet. Ich bin seit Langem Kunde eines anderen Anbieters und habe mich immer wieder über Beitragserhöhungen geärgert. Könnte das Urteil auch mich betreffen?
€uro am Sonntag: Die teilweise dramatischen Erhöhungen der Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV) sind in der Tat ein Daueraufreger. Viele Anbieter machten sich gerade in früheren Jahren oftmals nicht die Mühe, diese ausreichend zu begründen. Oft begnügten sie sich mit wenigen Sätzen. In der Woche vor Weihnachten erklärte der Bundesgerichtshof einige Beitragserhöhungen der AXA deshalb für unwirksam (Az. IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Thorsten Rudnik, Mitarbeiter des Maklerbüros Helge Kühl im schleswig-holsteinischen Neudorf-Bornstein und PKV-Spezialist, sagt: "Das Urteil könnte Signalwirkung für die gesamte Branche haben."
Allerdings warnt er vor der Ansicht, dass es für Verbraucher nun ganz einfach werde, Beiträge von ihren privaten Krankenversicherern zurückzuerhalten. Unter anderem stelle sich die Frage, was Kläger rechtlich konkret angreifen könnten. "Ist es nur eine mangelhafte Begründung, sind die gesetzlich festgelegte Schwellenwerte für Beitragserhöhungen gar nicht erreicht worden, oder liegen Fehler in der Kalkulation der Versicherer vor?" Generell befürchtet Rudnik, dass für viele Prämienerhöhungen bereits die Verjährung eingetreten ist. "Dann könnte man ohnehin nur die zu viel gezahlten Beiträge der letzten drei Jahre zurückfordern, und nach meiner Kenntnis haben die Krankenversicherer ihre Informationspflichten bei Prämienerhöhungen in den vergangenen Jahren deutlich verbessert." Er rate allen klagewilligen Kunden zu intensiver fachlicher Beratung: "Ich gehe davon aus, dass die Verbraucherzentralen hier sicherlich demnächst eine Unterstützung anbieten. Oder man wendet sich an einen versierten Rechtsanwalt - dann am besten mit Rechtsschutzversicherung."
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