Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Ich plane, über eine Vermögensanlage oder einen Geschlossenen Fonds in Wohnimmobilien zu investieren, weil mir der Kauf einer Eigentumswohnung zu teuer ist. Kann ich sicher sein, dass mein Geld nicht in dunklen Kanälen versickert?

Euro am Sonntag: Die Bundesregierung will mit einer Neuregelung den Schutz von Anlegern vor zweifelhaften Beteiligungsinvestments erhöhen. Dazu hat der Deutsche Bundestag im Mai das "Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes" beschlossen, das Mitte Juli verkündet wurde. Im Kern geht es um zwei neue Sicherungselemente.

Zum einen wird bei bestimmten Vermögensanlagen, die mit besonderen Risiken für Anleger verbunden sind, eine Mittelverwendungskontrolle durch eine unabhängige Person eingeführt. Konkret geht es hier um Direktinvestments in Sachwerte, zu denen auch Immobilien gerechnet werden, und um sogenannte Blindpools, die erst nach der Kapitalakquise in konkrete Anlageobjekte investieren. In der Praxis bedeutet dies, dass nun auch Anbieter von Immobilienbeteiligungen die konkreten Objekte benennen müssen, in die sie das Anlegergeld investieren. Nach Ablauf einer einjährigen Übergangsfrist dürfen nur fünf Prozent des Anlegergeldes als "Reserve" dienen, deren Verwendung nicht unmittelbar feststeht.

Zum anderen wird die Rechnungslegung und Abschlussprüfung von alternativen Investmentfonds (AIFs; früher Geschlossene Fonds) verschärft, bei denen sich Anleger als Kommanditisten beteiligen können und maximal bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Emittenten müssen diese Prüfung ab sofort spätestens neun Monate nach Ablauf des Fonds-Geschäftsjahres vornehmen lassen. Branchenkenner wie der Fondsanalyst Stefan Loipfinger (Investmentcheck.de) sehen die Neuregelung positiv und erwarten, dass weitere unseriöse Anbieter vom Markt verschwinden.